Ab dem 12. Lebensjahr
Mit zwölf Jahren bist du noch stark von deinen Eltern abhängig und darfst leider nur wenig ohne ihre Erlaubnis machen. Ab sofort giltst du aber als bedingt religionsfähig. Deine Eltern dürfen dich nicht gegen deinen Willen in einem anderen Bekenntnis als bisher erziehen. Das heißt konkret: Wenn deine Eltern bislang muslimisch waren und zum katholischen Glauben konvertieren, können sie dich nicht dazu zwingen, das Gleiche zu tun.
Ab welchem Alter Kinder und Jugendliche auch teure Dinge anschaffen dürfen, regelt in Deutschland der Taschengeldparagraph. Grundsätzlich gilt: Sie dürfen ohne Erlaubnis alles kaufen, was sie mit ihrem Taschengeld kaufen könnten. Weitere Infos dazu gibt es hier.
Ab dem 13. Lebensjahr
Ab sofort darfst du dein Taschengeld mit leichten Arbeiten aufbessern. Natürlich darfst du nicht die Schule an den Nagel hängen, um den ganzen Tag zu arbeiten. Du darfst aber täglich zwei Stunden in der Zeit zwischen 8 und 18 Uhr arbeiten.
Lesetipp
Ab dem 14. Lebensjahr
Dein 14. Geburtstag bringt einige neue Rechte mit sich! Ab sofort bist du voll religionsmündig und darfst selbst entscheiden, ob und welcher Religion du angehören möchtest. Auch in puncto Adoptionen hast du ab sofort die Wahl: Ab sofort darf dich niemand mehr gegen deinen Willen adoptieren.
Ein echter Pluspunkt: Wenn deine Eltern es dir erlauben, darfst du ab 14 Jahren alleine in den Urlaub fahren.
Allerdings solltest du auch beachten, dass du ab 14 Jahren bedingt strafmündig bist. Wenn du eine Straftat begehst, kannst du nach dem Jugendstrafrecht zur Verantwortung gezogen werden.
Ab dem 15. Lebensjahr
Mit 15 Jahren darfst du mehr Geld als zuvor verdienen. Du darfst einen Ferienjob von bis zu vier Wochen pro Jahr annehmen, allerdings sind Akkord- und Nachtarbeit tabu.
In diesem Alter darfst du außerdem eine Lehrstelle annehmen und sogar in die Jugendvertretung deines Betriebes gewählt werden. Die Schulpflicht gilt natürlich weiterhin für dich. Du musst in jedem Fall die Berufsschule besuchen.
Mobil wirst du mit einem fahrerlaubnisfreien Kraftfahrzeug, das du ab 15 Jahren fahren darfst.
Laut der Ärztekammer Baden-Württemberg gehen Ärzte ab deinem 15. Lebensjahr davon aus, dass du einsichtsfähig bist. Das heißt, dass die Ärzte ab diesem Alter in der Regel die Schweigepflicht bewahren und deine Eltern nicht mehr über Behandlungen informieren. Entscheidend sind aber die Umstände des Einzelfalls: Wenn zum Beispiel eine schwere Operation bevorsteht, müssen die Ärzte eine Genehmigung von deinen Eltern einholen.
Ab dem 16. Lebensjahr
Die wichtigste Nachricht für Jugendliche vorweg: Ab 16 Jahren dürfen sie ohne Begleitung eines Erwachsenen bis 24 Uhr in die Disko gehen! In Begleitung eines Volljährigen darfst du auch länger auf der Tanzfläche bleiben – allerdings nur, wenn deine Eltern einverstanden sind. Die Bestimmungen in §§4-5 des Jugendschutzgesetzes sind nämlich nur der gesetzliche Rahmen. Wenn deine Eltern bestimmen, dass du um 23 Uhr zuhause sein musst, kannst du dagegen nichts tun.
Ab dem 16. Geburtstag darfst du alleine Sekt, Bier oder Wein kaufen. Getränke mit hohem Alkoholgehalt wie Cocktails, Wodka oder Longdrinks sind dagegen tabu.
Einen weiteren Schritt in die Selbständigkeit kannst du mit einem Führerschein der Klassen A1, M, S, L oder T machen, den du ab 16 Jahren erwerben darfst. Außerdem darfst du den Bund fürs Leben schließen: Wenn du heiraten möchtest, kannst du mit der Einverständniserklärung deiner Eltern einen Gerichtsantrag stellen. Dein/e Ehepartner/in muss allerdings volljährig sein.
Wenn du Glück hast, darfst du sogar schon bei den Landtags- oder Kommunalwahlen deine Stimme abgeben. Das hängt aber davon ab, in welchem Bundesland du wohnst. Eine Übersicht des Wahlalters findest du hier.
Ab 16 darfst du außerdem darüber entscheiden, ob du zu einer Organ- oder Gewebespende bereit wärst. Deine Entscheidung kannst du in einem Organspendeausweis notieren. Übrigens kannst du bereits ab 14 Jahren einer Organ- und Gewebeentnahme widersprechen.
Der Geburtstag beschert dir aber nicht nur neue Rechte, sondern auch Pflichten! Ab sofort können Richter vor Gericht von dir verlangen, dass du eine Aussage unter Eid machst. Wenn du falsch aussagst, zieht das erhebliche Konsequenzen nach sich. Außerdem bist du ausweispflichtig. Falls du noch keinen Personalausweis besitzt, musst du jetzt unbedingt einen beantragen.
Weitere Informationen zum Personalausweis findest du auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums.
Ab dem 17. Lebensjahr
Falls du endlich Auto fahren möchtest, ist es jetzt endlich so weit! Mit 17 Jahren dürfen Jugendliche in Deutschland einen Führerschein der Klasse B machen. Wichtig ist allerdings, dass du bis zur Volljährigkeit nur in Begleitung eines Erwachsenen fahren darfst. Weitere Infos findest du hier.
Ab dem 18. Lebensjahr
Deine Rechte ab dem 18. Lebensjahr lassen sich einfach zusammenfassen: Du darfst ab jetzt (fast) alles! Du darfst so lange im Club tanzen, bis du müde bist. Du bist jetzt außerdem voll geschäftsfähig und darfst alleine Verträge abschließen, an jeder Wahl teilnehmen, dein Testament schreiben und einen Führerschein der Klassen A, B, C, C1, CE und C1E erwerben.
Die Volljährigkeit bringt allerdings auch neue Pflichten mit sich: Du bist ab sofort voll deliktfähig. Wenn du einen Schaden anrichtest, musst du dafür haften. Wenn du eine Straftat begehst, kannst du nach Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht verurteilt werden.
Lesetipp
Ab dem 21. Lebensjahr
Anders als zum Beispiel in den USA ändert sich in Deutschland nicht viel ab dem 21. Lebensjahr. Du darfst ab sofort einen Bus-Führerschein der Klassen D1 und D1E machen. Einen Führschein der Klassen DE und D darfst du sogar erst ab 24 Jahren machen.
Eine Übersicht über die Führerscheinklassen findest du hier.
Linksammlung
- Ärztekammer Baden-Württemberg: Schweigepflicht
- Freistaat Sachsen: Endlich 14, 16, 18
- Bundesjustizministerium: Jugendschutzgesetz
- Die Welt: Rechte und Pflichten von Taschengeld bis Piercing
- Kindersache: Wie lange darf ich abends raus?
- Familienhandbuch: Gesetzliche Regelungen zum Kinder- und Jugendschutz
- Fahren-lernen.de: Auto fahren in Begleitung von Erwachsenen
- TÜV-NORD: Übersicht Führerscheinklassen
- Organspende: Website
- Taschengeldinformationen: Hier
Bildnachweis
- Titelbild: Poznyakov/ Shutterstock.com
- Jugendlicher mäht den Rasen: JNP/ Shutterstock.com
- Ab 16 Jahren dürfen Jugendliche Wein und Bier kaufen: Photographee.eu/Shutterstock.com