Gedenkstättenfahrt fördern lassen: So finanzieren Sie Erinnerungs-Exkursionen
Bei jeder Klassenfahrt nach Berlin sollte ein Besuch in einer Gedenkstätte nicht fehlen. Neben dem Bund fördern die Länder Fahrten zu Gedenkstätten durch teils sehr unterschiedliche Strukturen und Programme. Internationale Begegnungsprojekte werden vorrangig durch die internationalen Jugendwerke unterstützt, aber auch eine Förderung durch die Europäische Union ist im Kontext größerer Projekte möglich.
In sämtlichen Bereichen der Bildungsförderung in Deutschland – so auch im Bereich der Förderung von Gedenkstättenfahrten – dominieren nach wie vor öffentliche antragsbasierte Fördermittel. Meist wird unterschieden zwischen multi- bzw. bilateralen Fördermitteln (beispielsweise durch eine EU-Förderung oder vom Deutsch-Polnischen Jugendwerk), nationaler Förderung (durch die Bundesstiftung Aufarbeitung der SED-Diktatur) und landesweiter (Landeszentralen für politische Bildungsarbeit) oder regionaler / kommunaler Förderung. Daneben können Bildungseinrichtungen Fördermittel bei Stiftungen beantragen. Im Idealfall lassen sich diese Fördermittel durch eine gezielte Spendenakquise ergänzen und zu einem „Fördermix“ kombinieren. Je professioneller die Einrichtung hier aufgestellt ist, desto erfolgreicher wird die Mittelbeschaffung ausfallen. Gut entwickelte Standards und Routinen können den Zeitaufwand erheblich reduzieren.
Hier finden Sie eine Checkliste zur Entwicklung eines Antragskonzepts.
Gedenkstättenfahrt in Deutschland: Landesförderprogramme im Überblick
Die Förderung von Fahrten zu Gedenkstätten der SED-Diktatur ist in den 16 Bundesländern sehr unterschiedlich organisiert. Ebenso wie sich individuelle Schwerpunkte ausprägt haben, lässt sich auch keine übergreifende Regel bei möglichen Ansprechpartner:innen oder Geschäftsbereichen feststellen. Nicht berücksichtigt werden im untenstehenden Katalog die Möglichkeiten kommunaler Förderung. Die Möglichkeiten, in denen die Landesbehörden als Zentralstellen für bundesweite Förderprogramme (internationaler Jugendaustausch, Kinder- und Jugendplan usw.) agieren, sind hier ebenfalls nur teilweise dargestellt. Angesichts der Fülle der Förderprogramme besteht trotz intensiver Recherche kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Gewähr auf Korrektheit der Angaben.
Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg existiert eine Förderung für Studienfahrten zu Gedenkstätten nationalsozialistischen Unrechts. Das gilt für Schüler aller Schularten ab einem bestimmten Alter (Schüler ab etwa 12 Jahren).
Gefördert werden Besuche von Gedenkstätten im Land oder bis zu 100 km von der Landesgrenze — das schließt manche Gedenkstätten über die Grenze hinaus ein.
Anträge müssen bei den zuständigen Regierungspräsidien eingebracht werden; die Fahrten müssen den pädagogischen und inhaltlichen Richtlinien zur Jugendbildung entsprechen.
Bayern
Die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit fördert Klassenfahrten zu den bayerischen KZ-Gedenkstätten Dachau und Flossenbürg sowie zum Deutsch-Deutschen Museum Mödlareuth.
- Kriterien: Mittel-, Haupt- und Förderschulen ab der 8. Jahrgangsstufe, Gymnasien, Realschulen und berufliche Schulen ab 9. Jahrgangsstufe.
- Gruppengröße: Die Förderung erfolgt je „angefangene 60 teilnehmende Schüler:innen“
- Förderhöhe: 1 Euro pro Kilometer zur nächstgelegenen Gedenkstätte.
- Abgabefristen: bis zu einem Monat nach der Fahrt, der Besuch muss von der Gedenkstätte bestätigt werden.
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Berlin
In Berlin gibt es mehrere Programme und Stiftungen, die Klassenfahrten zu Gedenkstätten fördern. Hier sind einige der wichtigsten Programme und deren Fördermöglichkeiten:
Bethe-Stiftung: Fördert Schülerfahrten zu Gedenkstätten in den ehemaligen NS-Konzentrations- und Vernichtungslagern in Polen.
Bundeszentrale für politische Bildung (bpb): Fördert Schulfahrten zu Gedenkstätten in Brandenburg und Berlin.
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS): Fördert Schulfahrten nach Polen mit verbindlichen Besuchen von Gedenkstätten der Geschichte des Nationalsozialismus.
IBB gGmbH: Zentralstelle zur Förderung von Gedenkstättenfahrten gemeinnütziger, außerschulischer Bildungsträger.
Diese Programme bieten eine Vielzahl von Möglichkeiten, um Schülerfahrten zu Gedenkstätten zu unterstützen und somit die Demokratiebildung zu fördern. Es ist wichtig, die spezifischen Anforderungen und Antragsformulare der jeweiligen Programme zu beachten, um die Fördermittel erfolgreich zu beantragen.
Klassenfahrt Geschichte: Berlin
Brandenburg
In Brandenburg gibt es eine landeseigene Förderung für Schulfahrten mit Gedenkstättenbesuch: Schulen bzw. Fördervereine können Zuschüsse beantragen — etwa zur An- und Abreise sowie für Eintrittsgelder, wenn die Fahrt zu Gedenkstätten in Brandenburg, Berlin oder bei Fahrten nach Polen führt. Für Fahrten innerhalb Brandenburgs oder nach Berlin gibt es eine Pauschalförderung pro Schülerin/Schüler — der Zuschuss beträgt bis zu 35 € pro Person. Bei Fahrten nach Polen oder bei komplexeren Fahrtzielen deckt die Förderung u.a. kosten für Fahrt, Unterkunft, Verpflegung und Eintritt ab — dann gelten andere Sätze.
In 2024 wurde das Förderbudget für solche Fahrten spürbar erhöht, um mehr Schulen und Schüler*innen zugänglich zu machen.
Weitere Informationen, unter anderem über die Richtlinie zur Förderung der Jugendbildung und Jugendbegegnung, finden Sie hier.
Bremen
Die Bremer Landeszentrale für politische Bildung fördert keine Gedenkstättenfahrten von Schulen oder Jugendgruppen an Orte der SED-Diktatur. Im Rahmen der eigenen Tätigkeiten werden jedoch Veranstaltungen in dem Kontext DDR-Geschichte durchgeführt, beispielsweise auch im Rahmen von Fahrten nach Berlin. Hier steht in der Regel auch ein Besuch in der Gedenkstätte Hohenschönhausen auf dem Programm.
Hamburg
Gefördert werden Gedenkstättenfahrten im Rahmen der allgemeinen Förderung politischer Bildungsarbeit durch die Landeszentrale für politische Bildung Hamburg.
Hessen
In Hessen übernimmt die HLZ Förderungen für Gedenkstätten- und Erinnerungsfahrten für hessische Schüler- und Jugendgruppen. Das umfasst sowohl Gedenkstätten zur Zeit des Nationalsozialismus, Orte der SED-Diktaturaufarbeitung, als auch Lern- und Erinnerungsorte der Demokratiegeschichte.
Das heißt: Schulklassen, Jugendgruppen oder Bildungsträger aus Hessen können Zuschüsse beantragen — zum Beispiel für Fahrtkosten oder Programm bei Gedenkstättenbesuchen.
Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg‑Vorpommern gibt es eine offizielle Landesförderung für Klassenfahrten und Gedenkstättenfahrten. Öffentliche Schulen (allgemeinbildende und berufliche Schulen) können Fördermittel für Fahrten zu KZ‑Gedenkstätten, Erinnerungstätten der deutschen Geschichte sowie zu Stätten kulturellen oder naturhistorischen Erbes beantragen.
Die Förderung gilt grundsätzlich ab der Jahrgangsstufe 7. Pro Schulklasse können bis zu 500 Euro als Zuschuss beantragt werden.
Für mehrtägige Fahrten, insbesondere zu ehemaligen NS‑Vernichtungslagern in Polen (z. B. Auschwitz-Birkenau, Majdanek etc.), stehen gesonderte Fördermittel bereit — hierbei arbeitet das Land mit externen Partnern zusammen (z. B. mit der Europäische Akademie Mecklenburg-Vorpommern in Waren (Müritz) bzw. der IBB gGmbH).
2025 hat das Land das Förderbudget für derartige Fahrten deutlich aufgestockt: Die Mittel wurden im Vergleich zu Vorjahren erhöht — das ermöglicht mehr Klassen und Jugendlichen die Teilnahme an Gedenkstättenfahrten.
Parallel dazu fördert die Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern (LpB‑MV) nicht nur Gedenkstätten als Einrichtungen, sondern unterstützt auch Projekte, Ausstellungen und pädagogische Angebote an Gedenkstätten. Damit können Schulen oder andere Bildungsträger Unterstützung bekommen, wenn sie begleitende Programme planen oder Gedenkstättenarbeit initiieren wollen.
Niedersachsen
In Niedersachsen ist die Förderung von Gedenkstättenfahrten grundsätzlich über die Stiftung niedersächsische Gedenkstätten geregelt. Gruppen – also schulische wie auch außerschulische – können bei dieser Stiftung einen Antrag auf finanzielle Unterstützung einreichen, wenn sie eine Gedenk‑ oder Dokumentationsstätte in Niedersachsen besuchen möchten.
Die Förderung kann bis zu 50 Prozent der Fahrtkosten übernehmen. Damit wird bezweckt, insbesondere jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, sich mit der NS‑Geschichte und anderen Erinnerungsanlässen vor Ort auseinanderzusetzen.
Nordrhein-Westfalen
In NRW gibt es ein etabliertes Förderprogramm für schulische Gedenkstättenfahrten, das Fahrten innerhalb NRWs, in andere Bundesländer und ins europäische Ausland unterstützt.
Förderbar sind Klassen ab der Sekundarstufe (meist Klassen 8–13 bzw. 9–13 je nach Schulform).
Für eine Fahrt ins Inland beträgt die Förderung pro Person 50 €, für Fahrten ins Ausland 150 €.
Förderfähig sind unter anderem Fahrtkosten, Unterbringung/Verpflegung in Jugendherbergen oder vergleichbaren Einrichtungen, Eintrittsgelder, Honorare und pädagogische Programmkosten.
Voraussetzungen sind u.a. eine Gruppenanreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Reisebus, eine pädagogische Begleitung, mindestens 6 Schulstunden am Gedenkort (bei Auslandsfahrten 2 Tage mit jeweils 6 Schulstunden), mindestens zehn Schülerinnen und Schüler und ein Eigenanteil von mindestens 20 %.
Rheinland-Pfalz
Auch in Rheinland-Pfalz gibt es eine Landesförderung für Gedenkstättenfahrten, und seit dem Schuljahr 2024/2025 gilt eine neue Stichtagsregelung für Anträge.
Demnach gibt es zwei Förderzeiträume pro Schuljahr: Der erste geht vom Schuljahresbeginn bis Ende des Kalenderjahres, Anträge müssen bis 30.04. vorliegen; der zweite von 01.01. bis Ende des Schuljahres — Anträge hierfür bis 31.10. des vorangehenden Jahres.
Die Förderung deckt gedenkkulturelle Projekte und Fahrten ab — Fahrten müssen gemeldet und abgerechnet werden, das Maximum pro Antrag liegt bei 500 €.
Saarland
Für Schulklassen oder Jugendgruppen im Saarland gibt es durchaus gute — wenn auch eingeschränkte — Möglichkeiten der Erinnerungskultur: Die LpB bietet Bildungsangebote, Führungen und Seminarformate rund um historische Gedenkstätten — insbesondere im Saarland bzw. der Region. Wer eine solche Fahrt plant, kann auf diese Angebote zurückgreifen.
Doch eine generelle finanzielle Förderung — etwa Kostenerstattung für Busfahrt, Bahn oder sonstige Reisekosten — ist derzeit nicht gesichert. Wenn ihr eine Gedenkstättenfahrt mit eigener Anreise plant, solltet ihr prüfen, ob alternative Förderquellen existieren — etwa Bundesprogramme, überregionale Stiftungen oder Kooperationen mit Trägern der Jugendarbeit.
Sachsen
In Sachsen gibt es mit Stiftung Sächsische Gedenkstätten sowie der dazugehörigen Landesservicestelle Lernorte des Erinnerns und Gedenkens (bei der Brücke/Most‑Stiftung) eine offizielle Möglichkeit, Klassenfahrten zu Gedenkstätten finanziell zu unterstützen.
Diese Förderung gilt für Fahrten zu Gedenkstätten innerhalb Sachsens — dabei können sowohl Einrichtungen der Stiftung als auch Gedenkstätten in freier Trägerschaft unterstützt werden.
Für Klassenfahrten innerhalb Sachsens liegt die maximale Förderung bei bis zu 500 Euro.
Klassenfahrt Geschichte: Dresden
Da sich die Richtlinien auf das gesamte Spektrum der jugendpolitischen Förderungen bezieht, ist es ratsam, direkt Kontakt mit dem KSV aufzunehmen, um eine auf den eigenen Bedarf ausgerichtete Antwort zu erhalten.
In Sachsen ist die pädagogische Arbeit in Gedenkstätten eng mit den schulischen Lehrplananforderungen verknüpft. Entsprechend haben sächsische Gedenkstätten Bildungsmaterial und Seminarkonzepte passend aufbereitet. Für Schulklassen sind Eintritt und Führung kostenfrei, eine weitergehende finanzielle Unterstützung besteht nicht. Eine Kontaktaufnahme mit den Gedenkstätten im Vorfeld wird erwartet. Für die außerschulische Bildung bietet die Sächsische Landeszentrale für politische Bildung selbst Seminare in der Gedenkstättenarbeit an. Veranstaltungen in diesem Kontext werden auch von der Stiftung Sächsischer Gedenkstätten durchgeführt.
Eine Förderung von Gedenkstättenfahrten durch den Sächsischen Landesbeauftragten für Stasi-Unterlagen ist grundsätzlich möglich und erfolgt als Zuwendung nach vorheriger Absprache mit der Behörde. Die Mittel sind beschränkt.
Sachsen-Anhalt
In Sachsen‑Anhalt existiert ein etabliertes und relativ umfassendes Förderprogramm für Gedenkstättenfahrten. Das zuständige Organ ist die Landeszentrale für politische Bildung Sachsen-Anhalt (LpB). Fahrten zu Gedenkstätten, die zur Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt gehören, werden von der LpB vollständig finanziert — das heißt, Fahrtkosten der Schülerinnen und Schüler sowie der pädagogischen Begleitpersonen werden übernommen.
Für Gedenkstätten außerhalb Sachsen‑Anhalts — beispielsweise ehemalige NS‑Vernichtungslager oder Erinnerungsorte in Deutschland oder im europäischen Ausland — besteht eine weitere Förderoption: Über eine Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für politische Bildungsmaßnahmen können bis zu 60 % der förderfähigen Kosten erstattet werden.
Darüber hinaus nimmt Sachsen‑Anhalt am Bundesprogramm Jugend erinnert teil. Durch dieses Programm werden besonders internationale bzw. europaweite Studienfahrten zu Gedenkstätten gefördert. Für Gruppen aus Sachsen‑Anhalt übernimmt der beauftragte Bildungsträger — Arbeit und Leben Sachsen-Anhalt — die fachliche und organisatorische Abwicklung. Die Landeszentrale unterstützt diese Fahrten zusätzlich mit einem festen Zuschuss je Teilnehmer*in.
Schleswig-Holstein
Gedenkstättenfahrten zu Orten des SED-Unrechts werden in Schleswig-Holstein nicht gefördert. Auf Anfrage bietet der zuständige Referent der Landeszentrale für politische Bildung Vorträge in diesem Themenbereich an.
Thüringen
In Thüringen ist im schulischen Bereich für die Förderung von Gedenkstättenfahrten die „Richtlinie zur Förderung von unterrichtsbegleitenden und außerunterrichtlichen schulischen Maßnahmen an Thüringer Schulen“ vom 19. April 2008 (ABl.TMBWK 7/2008) maßgeblich.
Thüringen fördert in Kooperation mit der Bethe-Stiftung regelmäßig Gedenkstättenfahrten zu ehemaligen NS‑Vernichtungslagern in Polen (z. B. Auschwitz, Majdanek, Treblinka etc.) für Thüringer Schulen.
Das Programm richtet sich an weiterführende allgemein bildende Schulen (Klassenstufen 9–13) und berufsbildende Schulen. Gefördert werden Fahrten mit Gruppen von mindestens 15 und maximal 27 Schülerinnen und Schülern (teilweise angegeben: 14–25 Jahre) je Gruppe — sowie maximal zwei begleitende Lehrkräfte.
- Die Reisedauer muss mindestens vier Tage betragen: davon drei Tage am Ort der Gedenkstätte und ein zusätzlicher Tag mit landeskundlichem Programm.
Das Förderprogramm sieht eine Grundförderung vor: pro teilnehmender Schülerin bzw. Schüler 100 €. Das Land Thüringen gewährt zusätzlich 100 € pro Teilnehmer, damit ergibt sich eine Förderung von bis zu 200 € pro Person im Rahmen der Förderung.
Insgesamt kann die Förderung je Fahrt bzw. Projekt für eine Gruppe laut Stand 2024/2025 bis zu 8.100 € betragen.
Förderung auf Bundesebene
Für Jugendgruppen, gemeinnützige Vereine und andere nicht-schulische Organisationen bestehen bundesweit Fördermöglichkeiten. Die IBB gGmbH ist als Zentralstelle für diese Förderung anerkannt und vergibt Zuschüsse über das Programm „Jugend erinnert“.
Diese Förderung umfasst Fahrten zu Gedenkstätten im In- und Ausland und richtet sich an Gruppen mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Voraussetzungen sind u.a. eine pädagogische Konzeption und eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Geschichte der Gedenkstätte.
Klassenfahrten Angebote
Hier finden Sie Hinweise zur Förderung von Gedenkstättenfahrten von der Bundeszentrale für politische Bildung.
Förderung der Europäischen Union
Mit dem gemeinsamen Programm Roma Holocaust Remembrance and Education (RomaMemory) — ein Gemeinschaftsprojekt der EU und des Council of Europe — gibt es seit Mai 2024 eine gezielte Förderung für Holocaust‑Erinnerung, insbesondere mit Fokus auf die Geschichte der Roma und Sinti im NS‑Deutschland. Ziel des Projekts ist es, Erinnerung an den Roma‑Holocaust europaweit sichtbarer zu machen und schulische bzw. gesellschaftliche Bildungsangebote zur Roma‑Geschichte zu fördern.
Über die Förderlinie Strengthening the remembrance of the Holocaust, genocide, war crimes and crimes against humanity to reinforce democracy in the EU (kurz: ein EU‑Förderaufruf) können Nicht‑Gewinnorganisationen, öffentliche Einrichtungen oder Bildungsinstitutionen Fördermittel für Projekte beantragen, die sich mit Holocaust‑Gedenken, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder ähnlichem historischen Unrecht auseinandersetzen. Gefördert werden u.a. Bildungs‑, Forschungs‑ und Erinnerungsprojekte — also klassischerweise auch Fahrten oder programme zu Gedenkstätten.
Man kann EU‑Mittel nicht einfach automatisch erwarten — sondern je nach Projektgröße, Antrag und Zielsetzung. Eine Förderung durch die EU funktioniert meist über Projekte (z. B. Bildungsprojekte, Forschung, Erinnerungskultur, transnationale Kooperation) und Konsortien (mehrere Partner in verschiedenen Ländern). Einzelne Schulklassenfahrten werden nur selten direkt gefördert — eher Programme oder Initiativen, die mehrere Fahrten, Workshops oder bildungspolitische Elemente verbinden.
Förderanträge müssen in der Regel gut begründet sein: Sie sollten zeigen, wie die Fahrt/Projekt dem Ziel der Erinnerungskultur dient — z. B. mit pädagogischem Konzept, historischer Aufarbeitung, Inklusion oder transnationalem Austausch.
Viele Informationen zu weiteren Finanzzuschüssen für Klassenfahrten finden Sie in unserem Artikel „Förderungsmöglichkeiten für Klassenfahrten„.
Vom Förderprogramm „Jugend für Europa“ wurde auch eine entsprechende Handreichung publiziert:
Download
Linksammlung
- Antragskonzept: Website
- Gegenvergessen e.V. : Website
- KZ Dachau: Website
- KZ Flossenbürg: Website
- Deutsch Deutsche Museum Mödlareuth: Website
- Gedenkstätte Hohenschönhausen: Website
- Berliner Landesbeauftragte für Stasiunterlagen: Website
- Schulämter Brandenburg: Website
- Förderung der Jugendbildung: Website
- Jugendämter: Website
- Stadt Bremen: Website
- Hamburg: Website
- Hessen: Website
- Mecklenburg-Vorpommern: Website
- Leitfaden: Website
- Projektförderung: Website
- Rheinland-Pfalz: Website
- Weimar Schulamt: Website
- Förderung durch BpB: Website
Bildnachweis
- Titelbild: Gedenkstätte Hohenschönhausen
- KZ: Gedenkstätte Hohenschönhausen
- Gedenkstätte: SebGross/ Shutterstock