Ausschluss von einer Klassenfahrt: Das sollten Lehrer wissen

Kein Lehrer macht sich die Entscheidung leicht, einen Schüler von der Klassenfahrt auszuschließen. Wann ist diese Maßnahme nicht zu vermeiden und unter welchen Umständen ist sie überhaupt erlaubt? Hier haben wir einige wichtige Fragen und Antworten zum Thema Ausschluss von einer Klassenfahrt zusammengefasst.
Kein Lehrer macht sich die Entscheidung leicht, einen Schüler von der Klassenfahrt auszuschließen. Wann ist diese Maßnahme nicht zu vermeiden und unter welchen Umständen ist sie überhaupt erlaubt? Hier haben wir einige wichtige Fragen und Antworten zum Thema Ausschluss von einer Klassenfahrt zusammengefasst.
Eine Jugendliche die Alkohol trinkt, drückt eine Zigarette aus.
Letzter Nächster Lesezeit 9 Min.

Grundsätzlich gelten Klassenfahrten als Teil der Unterrichtszeit, in der die Schüler anwesend sein müssen. Gemeinsame Erlebnisse stärken den Zusammenhalt und fördern den Teamgeist im Klassenverband. Darum ist es wichtig, möglichst allen Schülern die Teilnahme an der Klassenfahrt zu ermöglichen. Doch genau wie Schüler bei Fehlverhalten des Unterrichts verwiesen werden können, ist ein Ausschluss von der Klassenfahrt bereits vor der Abreise oder eine vorzeitige Heimreise des betroffenen Schülers möglich. Lehrer sollten diese Strafen jedoch nur als Ultima Ratio einsetzen, wenn der Schüler bewusst vereinbarte Regeln gebrochen hat und/oder mehrmals durch Fehlverhalten aufgefallen ist.

Die rechtlichen Grundlagen

Lehrern stehen verschiedene Maßnahmen zur Ahndung von Fehlverhalten seitens ihrer Schüler zur Verfügung.

Jedes Bundesland regelt die erlaubten Ordnungsmaßnahmen in seinem Schulgesetz. Die entsprechenden Paragraphen in der jeweiligen Gesetzgebung haben wir in dieser Liste zusammengestellt:

Lesetipp

Muss ich mir von meinen Schülern alles bieten lassen? Wir beantworten die wichtigsten Anliegen zum Thema Schulrecht.

Urteile zum Thema Ausschluss von Klassenfahrten

Werden Schüler bereits vor dem Beginn der Klassenfahrt ausgeschlossen, handelt es sich in der Regel um eine gerichtlich anfechtbare Ordnungsmaßnahme. Sollten die Eltern eines Schülers vor Gericht ziehen, steht die Rechtsprechung jedoch meist auf Seiten der Lehrer. Zwei Beispiele aus der Praxis:

Das Verwaltungsgericht Berlin wies 2008 den Eilantrag eines 16-jährigen Schülers ab, der die 11.Klasse eines Gymnasiums besuchte und von der bevorstehenden Klassenfahrt nach Rom ausgeschlossen worden war. Die Klassenkonferenz hatte die Ordnungsmaßnahme beschlossen, weil der Schüler immer wieder mit Beschimpfungen und Disziplinlosigkeit den Unterricht störte und zahlreiche Abmahnungen keine Erfolge gebracht hatten. Zudem zeigte er sich gegenüber den eigenen Verfehlungen uneinsichtig. Die Richter urteilten, es sei davon auszugehen, dass sein Verhalten den Erfolg der Klassenfahrt gefährde und bestätigten die Rechtmäßigkeit des Ausschlusses.

2019 kam es zu einem ähnlichen Fall in Nordrhein-Westfalen: Hier wurde ein Gesamtschüler der 6.Klasse aufgrund seines anhaltenden Fehlverhaltens von der bevorstehenden Klassenfahrt ausgeschlossen. Zahlreiche Einträge im Klassenbuch und die aktenkundigen Schilderungen diverser Lehrkräfte führten die Richter zu der Annahme, dass "der Antragsteller erhebliche Defizite bei seiner Bereitschaft zeigte, sich an Anweisungen der Lehrkräfte zu halten". Gerade auf Klassenfahrten seien Lehrer jedoch darauf angewiesen, dass Schüler klare Anweisungen befolgten.

Damit die Ordnungsmaßnahme vor Gericht als gerechtfertigt anerkannt wird, müssen Lehrer nicht nur sehr gute Gründe für den Ausschluss haben, sondern diese auch belegen können. In den beiden Fällen aus Berlin und NRW war das vorherige Fehlverhalten der beiden ausgeschlossenen Schüler ausführlich dokumentiert worden und erleichterte den Richtern die Entscheidungsfindung.

Wann ist ein Ausschluss von einer Klassenfahrt angebracht?

Meist liegt dem Ausschluss von der Klassenfahrt ein bereits länger andauerndes ausführliches Fehlverhalten im Unterricht zugrunde:

Kann der Lehrer also dokumentieren, dass zahlreiche Ermahnungen, pädagogische Maßnahmen und Gespräche mit den Eltern nicht zu einer Besserung des Verhaltens geführt haben, ist davon auszugehen, dass er das gleiche Fehlverhalten auch bei der Klassenfahrt zeigen wird. Dadurch verhindert der Schüler die Erfüllung der Aufgaben der Schule und der begleitenden Lehrer und gefährdet die Rechte anderer.

Auch mangelnde Kommunikationsbereitschaft kann zum Ausschluss von Klassenfahrten führen: Diese Erfahrung musste 2014 eine Schülerin aus Niedersachsen machen, die von der Klassenfahrt nach Berlin ausgeschlossen worden war. Die Schülerin entzog sich regelmäßig Gesprächsversuchen und kündigte offen an, "dass sie sich das Recht vorbehalte, sich ggf. erneut der Aufsicht der Lehrkräfte zu entziehen". Dadurch bestand seitens der Lehrerin die begründete Befürchtung, dass dies auch während der Klassenfahrt nach Berlin vorkommen könnte. Sie ordnete den Ausschluss als erzieherische Maßnahme an und erhielt vom Verwaltungsgericht Osnabrück Recht.

Anders sieht es dagegen beim Konsum unerlaubter Substanzen (Alkohol, Drogen, Zigaretten) aus. Es ist Lehrern durchaus gestattet, Schüler, die sich während der Klassenfahrt über ein Verbot hinwegsetzen, frühzeitig nach Hause zu schicken. Früherer Konsum verbotener Substanzen hat jedoch keinen Einfluss auf zukünftige Klassenfahrten, wie das Verwaltungsgericht Hannover urteilte: „Ein Erziehungsmittel, das nicht erkennbar auf das Verhalten des betroffenen Schülers einwirken kann, sondern den Charakter einer reinen Strafmaßnahme hat, ist unzulässig.“

Im konkreten Fall ging es um eine Schülerin der 9.Klasse eines Gymnasiums, die während eines deutsch-französischen Schüleraustausches bei einer gemeinsamen Feier beim Rauchen einer Haschischzigarette erwischt wurde. Die Klassenkonferenz beschloss daraufhin, die Schülerin von der geplanten Klassenfahrt nach München im folgenden Schuljahr auszuschließen. Die Eltern legten gegen das Urteil Widerspruch ein und begründeten dies u.a. damit, dass es sich um eine von den Schülern selbst organisierte Feier außerhalb der Schule gehandelt habe, und dass einmaliges Haschischrauchen als Jugendsünde zu werten sei. Die Schule wehrte sich mit dem Hinweis, es handele sich um eine erzieherische Maßnahme. Dies wies das Gericht jedoch ab: Zwar könne der Ausschluss von einer Klassenfahrt als Erziehungsmittel dienen, um als Denkanstoß eine nachhaltige Verhaltensänderung herbei zu führen, nicht jedoch als reines Mittel zur Bestrafung für bereits erfolgtes Fehlverhalten.

Zu beachten ist hier der Unterschied: Die Schülerin hatte sich nur ein einziges Mal falsch verhalten und war dafür auch schon bestraft worden. Sollte sich ein Schüler mehrmals Anweisungen widersetzen und in der Schule mehrfach mit verbotenen Substanzen erwischt worden sein, liegt nahe, dass sie sich auch auf der Klassenfahrt nicht an die entsprechenden Regeln halten wird. Hier ist der Ausschluss von der Klassenfahrt bereits im Vorfeld also sinnvoll und eher gerechtfertigt.

Einmal unterwegs: Vorzeitige Heimreise wegen Fehlverhaltens

Der Konsum verbotener Substanzen – seien es illegale Substanzen wie Cannabis oder nur im Rahmen der Klassenfahrt verbotener Substanzen wie Alkohol und Zigaretten, ist seit jeher ein großes Problem bei Klassenfahrten.

Der Experte Günther Hoegg, Jurist mit Schwerpunkt Schulrecht, empfiehlt in seinem Ratgeber „SchulRecht!“ folgende Konsequenzen bei unerlaubtem Alkoholkonsum:

„Bei leichtem Alkoholgenuss genügt eine Ausgangssperre. Sollte der Betroffene regelrecht betrunken sein, empfiehlt es sich, ihn nach Hause zu schicken.“

Laut Hoegg gibt es insbesondere fünf Gründe, die den Ausschluss von einer Klassenfahrt rechtfertigen:

  • Starker Alkoholkonsum
  • Drogenbesitz und/oder Drogenkonsum
  • Aufenthalt im Zimmer des anderen Geschlechts während der Ruhezeit
  • Unerlaubtes Verlassen der Unterkunft
  • Körperliche Gewalt gegen Mitschüler (oder Lehrer)

 

Lesetipp

In unseren Beiträgen „Zigaretten und Drogen auf Klassenfahrt – Was ist erlaubt?“ und „ Klassenfahrt und Alkohol: Der Albtraum für Lehrer?“ erläutern wir das Problemfeld genauer und zeigen Handlungsmöglichkeiten auf.

Allerdings können auch andere Gründe zur vorzeigen Heimreise von einer Klassenfahrt führen:

Im Juni 2001 wurden ein damals 14-jähriger Schüler und eine gleichaltrige Mitschülerin von der Klassenfahrt seiner Klasse 8a nach Tschechien vorzeitig nach Hause geschickt. Der Schüler hatte einen antisemitischen Spruch ins Gästebuch des KZ Theresienstadt (Terezin) geschrieben. Der Vater des Schülers holte die beiden ausgeschlossenen Schüler in Prag ab, erhob jedoch später Klage auf Schadenersatz für die entstandenen Fahrtkosten. Seiner Meinung nach war die Ordnungsmaßnahme unangemessen gewesen. Die Lehrkräfte hätten die Schüler im Unterricht nicht ausreichend auf den Besuch des Lagers vorbereitet. Die Bezirksregierung Braunschweig wies die Klage zurück und legte fest, dass es sich nicht um eine Ordnungsmaßnahme, sondern um eine pädagogische Maßnahme gehandelt habe.

Die Lehrer konnten in diesem Fall glaubhaft machen, dass sie dem Schüler sein Fehlverhalten durch den Ausschluss vor Augen führen wollten und um den anderen Schülerinnen und Schüler eine unbelastete weitere Durchführung der Klassenfahrt zu ermöglichen.

Was muss beachtet werden, um einen Schüler vorzeitig nach Hause zu schicken?

Damit Lehrer die pädagogische Maßnahme „vorzeitige Heimreise“ wirksam und rechtssicher einsetzen können, sollten sie bereits vor der Klassenfahrt entsprechende Vorbereitungen treffen. 

Das Wichtigste ist eine schriftliche Erklärung („Elternbrief“), den die Erziehungsberechtigten (bzw. volljährige Schüler selbst) unterzeichnen müssen. In diesem Elternbrief werden die Eltern darüber informiert, dass ihre Kinder bei schwerer Disziplinlosigkeit bzw. Regelverstößen, vorzeitig von der Klassenfahrt ausgeschlossen und auf eigene Kosten eine frühere Heimreise antreten müssen. Dieser Abschnitt sollte möglichst deutlich und umfassend formuliert sein, weil der Elternbrief einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen Schule und Eltern bzw. volljährigem Schüler darstellt. Er sollte vor Gericht nicht anfechtbar sein.

Gratis-Download

Wir haben für Sie eine Belehrung zum Konsum von Nikotin, Alkohol und Drogen sowie eine Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten erstellt.

Zudem sollten Lehrer ihre Schüler und deren Eltern mündlich darüber informieren, welche konkreten Regeln und Konsequenzen bei Fehlverhalten gelten. Am besten berufen Lehrer minderjähriger Schüler einen ELTERNABEND ein, bei dem sie deutlich machen, unter welchen Umständen Schüler die Klassenfahrt vorzeitig abbrechen müssen.

Hoegg weist darauf hin, dass Lehrer den Eltern bzw. den Schülern gegenüber keine mündlichen Zugeständnisse machen sollten. Hat die Lehrkraft beispielsweise beim Elternabend gesagt, dass „das ein oder andere Glas Bier oder Wein kein Problem darstellt“ und ein Schüler wird dann aufgrund des Alkoholkonsums nach Hause geschickt, kann die Aussage vor Gericht verwendet werden. Schließlich kann sich der Schüler auf die Dehnbarkeit des Begriffes „das ein oder andere Glas“ berufen.

Besser ist es, feste Grenzen zu setzen und z.B. gar keinen Alkohol zu erlauben oder den Konsum von exakt 0,2 Litern Bier/Wein (ein Glas) abends zum Essen festzulegen. Jegliche Verstöße führen zu den im Vorfeld festgelegten Konsequenzen.

Gut zu wissen: Eine vorzeitige Heimreise von der Klassenfahrt kann nur der Schulleiter anordnen. Der betroffene Lehrer informiert ihn telefonisch über die Lage und er prüft den Sachverhalt. Vorausgehendes Fehlverhalten des Schülers und Verwarnungen des Lehrers müssen dokumentiert sein.

Beispiel: Ein Schüler ist bereits am ersten Abend der Klassenfahrt durch unerlaubten Bierkonsum aufgefallen. Der Lehrer hat ihn mündlich verwarnt und auf die im Elternbrief festgelegten Konsequenzen hingewiesen. Dennoch wird der Schüler am nächsten Tag wieder mit Bier erwischt. Nun kann der Lehrer nachweisen, dass:

Der begleitende Lehrer selbst ist nicht berechtigt, den Ausschluss von der Klassenfahrt zu beschließen. Dies bestätigte auch das Verwaltungsgericht München im Mai 2011 in einem Urteil.

Wer übernimmt die Kosten für die vorzeitige Heimreise von einer Klassenfahrt?

In der Regel müssen die Eltern für die Kosten der Heimreise aufkommen. Dies sorgt natürlich oft für Ärger. Günther Hoegg empfiehlt Lehrern, sich hier gar nicht auf eine Debatte einzulassen, sondern gleich auf den unterzeichneten Elternbrief zu verweisen. Mit ihrer Unterschrift  haben die Eltern ihr schriftliches Einverständnis zu einer etwaigen Kostenübernahme gegeben.

Welche Form der Heimreise am besten ist, hängt vom Alter der Schüler und vom Reiseziel ab. Bei jüngeren Schülern ist es meist am besten, wenn die Eltern sie mit dem Auto abholen. Bei Schülern ab der 9. Klasse ist auch eine Heimreise alleine mit der Bahn oder dem Flugzeug zumutbar.

Die meisten Airlines nehmen unbegleitete Minderjährige bereits ab einem Alter von 12 Jahren mit. Wurde die Klassenfahrt über HEROLÉ Reisen gebucht, helfen die Reiseexperten gerne dabei, auch kurzfristig ein möglichst günstiges Flugticket oder eine Bahnfahrkarte zu vermitteln.

Zum Abschluss noch einmal Experte Günther Hoegg: Tritt die Situation ein, für deren Fall mit einer vorzeitigen Heimreise gedroht wurde (z.B. Alkoholkonsum), sollte der Lehrer die Strafe auch konsequent durchsetzen. Drückt er einmal ein Auge zu, würde später von ihm erwartet, in ähnlichen Situationen genauso nachsichtig zu handeln. Lieber von Anfang an konsequent bleiben – da wissen die Schüler, womit sie zu rechnen haben.

Bildnachweis

  • Titelbild: Junges Mädchen, verborgen hinter Zigarettenqualm eine Zigarette ausdrückt: Joshua Resnick/ Shutterstock.com
  • Friendly Smoking von Valentine Ottone, Lizenz: CC by 2.0
  • Junges Mädchen lehnt Cannabis-Zigarette ab: Diego Cervo/ Shutterstock.com
  • Waage steht auf einem Tisch: vladek / Depositphotos.com
  • Jugendliche im Gespräch mit zwei Lehrerinnen: Tim Gouw/ Unsplash

Über HEROLÉ

HEROLÉ mit Sitz in Dresden wurde 2002 gegründet und ist heute einer der drei größten Veranstalter von und Spezialist für nachhaltige Klassenfahrten in Deutschland. Dafür sprechen auch über 145.000 Teilnehmer, die jedes Jahr mit HEROLÉ auf Klassenfahrt gegangen sind. Mit der unternehmenseigenen Flotte von 17 modernsten Reisebussen werden über 100 Reiseziele in Deutschland und Europa angesteuert.

HEROLÉ Newsletter

Egal ob tolle Angebote oder wertvolle Tipps und Tricks rund um die Organisation Ihrer nächsten Klassenfahrt. Verpassen Sie keine Neuigkeiten mehr und seien Sie ein Mal im Monat gut informiert. Für Sie natürlich komplett kostenfrei.

Nutzen Sie einfach das Newsletter-Anmeldeformular und geben Sie Anrede, Vorname, Name und E-Mail Adresse an, damit wir Ihnen die Neuigkeiten zusenden können.

Wenn Sie auf „Abonnieren“ klicken, akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung und bestätigen, diese gelesen zu haben.

Ratgeber Klassenfahrten

Kostenlos als Download & per Post

Zusammen mit Klett MINT haben wir den Ratgeber Klassenfahrten für Lehrkräfte entwickelt, der Ihnen die Organisation Ihrer nächsten Klassenreise erleichtern soll.

Was Sie erwartet

  • Vorbereitung mit der Klasse (Integration in den Unterricht & pädagogische Ziele)
  • Fragen zu finanziellen Themen (Fördermöglichkeiten, Kostenerstattungen)
  • Fragen zu rechtlichen Themen (Einverständniserklärungen, Aufsichtspflicht)
  • Elternarbeit (Informationen, Elternabend)
  • Verhaltensregeln
  • Umgang mit besonderen Situationen (Mobbing, Heimweh)
  • Nachbereitung der Klassenfahrten
  • u.v.m.