Hohe Kosten – großes Sparpotenzial
Lehrkräfte investieren oft viel in ihren Beruf: Arbeitsmaterial, Fortbildungen, Fahrtkosten und nicht zuletzt private Auslagen für Klassenfahrten. Das Schöne: Vieles davon können Sie als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen. Und mit den aktuellen Pauschalen und Sonderregelungen seit 2023 – die auch 2025 gelten – ist das einfacher denn je.
Lehrkräfte können durch geschickte Steuerplanung ihre finanzielle Belastung deutlich senken. Dazu zählen:
Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers oder Homeoffice-Pauschale
Pendlerpauschale für den Arbeitsweg
Dienstreisen wie Klassenfahrten oder Fortbildungen
Arbeitsmittel und Fachliteratur
Steuerliche Absetzmöglichkeiten für Lehrkräfte
Homeoffice-Pauschale & Arbeitszimmer
Gerade im Lehrerberuf ist das Homeoffice längst Alltag: Unterricht vorbereiten, Klausuren korrigieren, Elterngespräche führen. Früher durfte das Arbeitszimmer nur dann abgesetzt werden, wenn es ausschließlich beruflich genutzt wurde (max. 10 % privat). Das führte gerade in kleineren Wohnungen oft zu Problemen.
Seit 2023 ist dieHomeoffice-Pauschale fest im Steuerrecht verankert:
- 6 € pro Tag, maximal 1.260 € pro Jahr
- Keine Abrechnung einzelner Nebenkosten nötig
- Pendlerpauschale an Homeoffice-Tagen nicht zusätzlich möglich
Wenn Sie ein eigenes Arbeitszimmer haben, das ausschließlich beruflich genutzt wird (max. 10 % privat), können Sie weiterhin anteilig Miete, Strom und Heizung absetzen. Formel: (Fläche Arbeitszimmer ÷ Gesamtfläche) × 100 = Prozentanteil
Beispiel:
Eine Lehrkraft arbeitet 150 Tage im Homeoffice → 150 × 6 € = 900 €.
Arbeitszimmer: 12 m² von 80 m², Miete 800 € → 15 % = 120 €/Monat = 1.440 €/Jahr.
→ Einzelabrechnung lohnt sich.
Fahrtkosten & Pendlerpauschale
Für Fahrten zur Schule gilt weiterhin die Pendlerpauschale:
0,30 € pro Kilometer (bis 20 km)
ab dem 21. Kilometer: 0,38 €
Beispiel Pendlerpauschale:
20 km Arbeitsweg: 20 km × 0,30 € × 2 (Hin- und Rückweg) = 12 € pro Arbeitstag
Ab dem 21. Kilometer: 0,38 € pro Kilometer
Klassenfahrten Gardasee
Sport, Spaß und Kultur
Diese Vorteile bietet der Gardasee für Sie:
- Kurze Anreisewege nach Venedig, Verona und Mailand
- Vielfältige Unterkünfte: Zentrale Hotels und weitläufige Ferienanlagen
- Tolle Fachprogramme: Sport und Deutsch
Arbeitsmittel – Alles, was den Unterricht erleichtert
Alle Gegenstände, die Sie zur beruflichen Nutzung erwerben, sind als Arbeitsmittel und damit als Werbungskosten absetzbar:
- Rein beruflich genutzte Laptops/PCs/Tablets, etc.
- Taschenrechner, Fachbücher, Unterrichtsmaterialien
- Drucker und Druckertinte
- Aktenordner
- Papier und Schreibmaterialien
- Aktentasche oder Rucksack
- Büromöbel für das Arbeitszimmer
Wichtig dabei: Gegenstände mit längerer Nutzungsdauer müssen über die voraussichtliche Nutzungszeit abgeschrieben werden. Seit 2021 sind allerdings elektronische Geräte wie Laptop oder Drucker in voller Höhe von der Steuer absetzbar. Dinge wie Büromöbel sind jedoch über 13 Jahre hinweg abzuschreiben. Hier finden Sie sämtliche AfA-Tabellen (Absetzung für Abnutzung) des Bundesfinanzministeriums, mit denen Sie in die Tiefen des deutschen Steuerwesens eintauchen können.
Fortbildungen & Fachliteratur
Zahlt Ihr Arbeitgeber (also das Kultusministerium) nicht für Fortbildungen, können Sie selbstfinanzierte Fortbildungskurse ebenfalls als Werbungskosten geltend machen. Dabei spielt es keine Rolle, um welche Fortbildung es sich handelt, solange sie Bezug zur Arbeit hat. Dies kann ein Seminar zur besseren Konfliktlösung in der Schule sein, eine technische Fortbildung zum Umgang mit Whiteboards oder Tablets im Unterricht oder ein Sprachtraining für Ihre Stimme.
Für Fachliteratur setzt das Finanzamt einen Pauschalbetrag von 110€ pro Jahr an. Je nach Unterrichtsfach und jährlichen Ausgaben kommen Sie besser weg, wenn Sie sämtliche Bücher, Zeitschriftenabonnements, etc. einzeln geltend machen.
Tipp: Quittungen sammeln, um ggf. die Pauschale zu übersteigen.
Kommunikation
Sie können 20€ pro Monat für Telefon und Internet als Werbungskosten ansetzen, da Sie als Lehrkraft häufiger mit Eltern und Schüler:innen online und telefonisch kommunizieren, Ausflüge und Klassenfahrten organisieren und mehr.
Weitere Pauschalen
Pro Jahr können Sie 16€ Kontoführungsgebühren pauschal absetzen. Sind Sie Mitglied in einem Verband wie dem Deutschen Beamtenbund, können Sie die Mitgliedsgebühr absetzen.
Klassenfahrten als Dienstreisen absetzen
Eine Klassenfahrt gilt als Dienstreise. Alle Kosten, die Sie aus eigener Tasche zahlen müssen, können Sie anschließend steuerlich geltend machen:
- Anreise (Bahn- oder Flugticket, Anteil an der Reisebusmiete)
- Übernachtungskosten
- Verpflegungsmehraufwand
- Reisenebenkosten (Eintrittsgelder für Museen, Sportstätten, Freizeitparks, etc.)
Sollte es während der Klassenfahrt zu einem Unfall kommen, gilt dies als Arbeitsunfall. Sämtliche Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Unfall entstehen, können als Werbungskosten abgezogen werden. Allerdings gilt dies nur, wenn sich der Unfall bei einem offiziellen Programmpunkt ereignet. Stürzen Sie bei einer gemeinsamen geführten Radtour entlang der Berliner Mauer vom Leihrad, ist dies ein Dienstunfall. Stolpern Sie beim privaten Spaziergang über eine Bürgersteigkante und brechen sich das Bein, während die Schüler:innen Freizeit genießen, ist dies kein Dienstunfall. Mehr zur rechtlichen Situation auf Klassenfahrten lesen Sie hier.
Sie können auch eine private Vorbereitungsfahrt für die Klassenfahrt als Dienstreise geltend machen. Allerdings müssen Sie belegen können, dass Sie den größten Teil der Zeit am Zielort tatsächlich mit Vorbereitungen verbracht haben. Beispielsweise indem Sie mehrere Unterkünfte besucht und mit mehreren Veranstaltern von Workshops gesprochen haben, um die jeweils besten auszusuchen.
Neuerungen 2025
Grundfreibetrag: 12.096 € (vorher 11.604 €) – Einkommen bis zu diesem Betrag bleiben steuerfrei
Kinderfreibetrag leicht erhöht – Vorteil für Eltern
Soli-Freigrenze auf 39.900 € gestiegen – weniger Lehrkräfte zahlen Solidaritätszuschlag
Homeoffice-Pauschale: weiterhin 6 € pro Tag, max. 1.260 € pro Jahr (210 Tage)
Werbungskostenpauschale: unverändert 1.230 €
Fazit: Für Lehrkräfte lohnt sich die Steuererklärung fast immer
Für Lehrer lohnt sich die Steuererklärung grundsätzlich. Wägen Sie ab, ob Sie die Homeofficepauschale in Höhe von 1.260€ nutzen wollen oder ob Ihre Ausgaben so hoch waren, dass die Anrechnung aller Einzelposten die Summe von 1.230€ übersteigt.
Mit etwas Organisation holen Sie sich einen Teil Ihrer Ausgaben zurück – und oft mehr, als Sie erwarten. Sammeln Sie Belege, notieren Sie Fahrt- und Homeoffice-Tage und nutzen Sie alle Pauschalen.
Extra-Tipp von HEROLÉ: Klassenfahrten sind nicht nur pädagogisch wertvoll – oft sind sie auch steuerlich ein Pluspunkt. Wer sich gut vorbereitet, spart nicht nur Zeit bei der Organisation, sondern auch Geld bei der Steuer.
Bildnachweis
- Titelbild: ©Rudolf Ortner/ PIXELIO
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- Fachliteratur: Shutterstock
- Blick auf ein Formular für die Steuererklärung/ pixabay