Was zählt in Hamburg als Klassenfahrt?
In Hamburg gelten alle schulischen Veranstaltungen außerhalb des regulären Unterrichts als Klassenfahrten, sofern sie einen pädagogischen Bezug zum Unterricht haben. Dazu zählen unter anderem Klassen- und Studienfahrten, Projekt- und Themenfahrten, Wandertage, Exkursionen sowie internationale Austauschfahrten. Klassenfahrten sind damit kein freiwilliges Freizeitangebot, sondern fester Bestandteil des schulischen Bildungsauftrags und des Schulprogramms.
Genehmigung von Klassenfahrten in Hamburg
Jede Klassenfahrt muss vor der Durchführung von der Schulleitung genehmigt werden. Für diese Genehmigung gelten verbindliche Fristen: Fahrten mit einer Dauer von vier Tagen oder mehr müssen mindestens sechs Wochen vor Fahrtbeginn beantragt werden, während für kürzere Fahrten eine Antragsfrist von mindestens zwei Wochen gilt. Mit der Genehmigung wird die Klassenfahrt als dienstliche Veranstaltung anerkannt, wodurch begleitende Lehrkräfte versicherungsrechtlich und dienstrechtlich abgesichert sind. Eine frühzeitige Antragstellung erleichtert zudem die Planung von Unterkunft, An- und Abreise sowie der entstehenden Kosten.
Aufsichtspflicht & Verantwortung der Lehrkräfte
Die Lehrer sind während der Schulfahrt zur aktiven, präventiven und kontinuierlichen Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufsichts- und Fürsorgepflicht verpflichtet. Alter und Reife der Schüler sind dabei zu berücksichtigen. Die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG), insbesondere der Suchtmittelkonsum, ist zu kontrollieren.
Schüler können nach einem gravierenden Fehlverhalten vorzeitig nach Hause geschickt werden. Außerdem können Schüler von einer Schulfahrt bei schwerwiegenden Erziehungskonflikten oder durch eine Ordnungsmaßnahme zur Sicherung der Erziehungsarbeit ausgeschlossen werden. Hierüber entscheidet die Klassenkonferenz. Können die aufsichtspflichtigen Lehrkräfte auf Grund des gesundheitlichen Zustands eines Schülers nicht die Verantwortung für dessen Teilnahme übernehmen, entscheidet die Schulleitung über die Teilnahme.
Alle Schulfahrten werden von geeigneten Betreuungspersonen begleitet.
Die Schulleitung sorgt dafür, dass auf jeder Schulfahrt eine Lehrkraft oder eine Begleitperson mitfährt, die Kenntnisse der Ersten Hilfe nachweisen kann. Es muss eine Mindestausstattung an Erste-Hilfe-Ausrüstung mitgeführt werden. Erziehungsberechtigte oder mitreisende Personen, die an der Zubereitung der Speisen beteiligt sind, müssen vor Beginn der Schulfahrt an einer gebührenfreien Belehrung nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz bei einem Gesundheitsamt teilgenommen haben.
Kostenregelung für Klassenfahrten in Hamburg
In Hamburg werden die Kosten für Klassenfahrten grundsätzlich von den Eltern oder Erziehungsberechtigten getragen. Dazu zählen in der Regel Ausgaben für Unterkunft, Verpflegung, An- und Abreise sowie mögliche Programmkosten. Schulen sind dabei verpflichtet, Klassenfahrten wirtschaftlich und sozialverträglich zu planen, damit die finanzielle Belastung für Familien möglichst gering bleibt.
Lehrkräfte sollten Eltern frühzeitig über die anfallenden Kosten sowie über mögliche Zuschüsse informieren, um ausreichend Zeit für die Beantragung und eine reibungslose Teilnahme aller Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten.
Zuschüsse & finanzielle Unterstützung
Kein Kind darf aus finanziellen Gründen von einer Klassenfahrt ausgeschlossen werden. Familien mit geringem Einkommen können Zuschüsse beantragen, beispielsweise über Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Lehrkräfte sollten Eltern frühzeitig auf diese Möglichkeit hinweisen und ausreichend Zeit für Anträge einplanen.
Lesetipp
Verwaltung und Abrechnung
Die Lehrkraft schließt alle Verträge für die Reisegruppe ab. Endgültige Vertragsunterschriften geht die Lehrkraft erst ein, wenn die Schulfahrt genehmigt ist und alle Einverständniserklärungen vorliegen. Wird die Lehrkraft dadurch finanziell in Anspruch genommen, tritt für diese Zahlungsverpflichtungen die zuständige Behörde ein; bei grober Fahrlässigkeit hat die Lehrkraft der zuständigen Behörde jedoch den entstandenen Schaden zu ersetzen. Darüber hinaus tritt die zuständige Behörde für Forderungen von Dritten ein, wenn die Schulfahrt ganz oder teilweise nicht zustande kommt. Bei schuldhaftem Verhalten eines Beteiligten bleibt der Rückgriff jedoch vorbehalten.
Die Finanzierung wird sorgfältig vorbereitet und dokumentiert.
An- und Abreise
Schulfahrten sollen grundsätzlich nicht mit dem privaten PKW durchgeführt werden. Trampen ist ganz verboten! Die gängigsten Transportmittel sind entweder der Reisebus, Fernbus oder die Bahn.
Für Schüler der Sekundarstufe II kann die Benutzung des privaten PKW für Schulfahrten in Ausnahmefällen genehmigt werden, wenn
- der jeweilige Fahrer bisher unfallfrei gefahren ist und eine ausreichende Fahrpraxis nachweisen kann,
- bei Beförderung minderjähriger Schüler das Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigten vorliegt,
- die Zielsetzung der Reise ansonsten nicht angemessen und preislich vertretbar erreicht werden kann.
Auch für Lehrkräfte und Begleiter kann in begründeten Ausnahmefällen eine Genehmigung erteilt werden, wenn
- eine Vereinbarung zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Schulleitung, und dem Fahrer abgeschlossen worden ist. Darin ist festgehalten, dass die Freie und Hansestadt Hamburg keinen Aufwendungs- oder Schadenersatz für Sachschäden im Zusammenhang mit der Beförderung von Schülern mit einem privaten PKW leistet; die Freie und Hansestadt Hamburg leistet ebenfalls keinen Schadenersatz an Dritte,
- bei Personenverschiedenheit von Halter und Fahrer das schriftliche Einverständnis des im Kraftfahrzeugschein genannten Halters für die Schulfahrt vorliegt,
- die Lehrkraft auflistet, welche Schüler bei welchem Fahrer mitfahren und
- eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt.
Neu: Kostenfreie Nutzung des Hamburger Verkehrsverbunds für Schulfahrten
Für schulische Ausflüge und Fahrten innerhalb des Hamburger Verkehrsverbunds (hvv) gilt seit 2024: Schülerinnen, Schüler und Begleitpersonen können den hvv kostenfrei nutzen, sofern kein anderes gültiges Ticket (z. B. Deutschlandticket) vorhanden ist.
Das erleichtert insbesondere Tagesausflüge und regionale Klassenfahrten erheblich.
Unsere Angebote
Versicherungsschutz auf Klassenfahrten
Vor Antritt der Fahrt müssen alle Schüler angeben, welcher Krankenversicherung sie angehören. Bei Schulfahrten ins Ausland fordert die Lehrkraft die Erziehungsberechtigten auf, zu überprüfen, ob diese Krankenversicherung das Risiko einer Erkrankung oder eines Krankenhausaufenthalts im Aufenthaltsland, gegebenenfalls auch einer Rückbeförderung umfasst. Ist das nicht der Fall, muss die Lehrkraft von den Erziehungsberechtigten eine schriftliche Erklärung einholen, dass sie im Krankheitsfall die Kosten voll übernehmen.
Während genehmigter Klassenfahrten besteht für alle Teilnehmenden gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Dieser gilt für:
den Aufenthalt vor Ort
das offizielle Programm
den direkten Hin- und Rückweg
Bei besonderen Aktivitäten (z. B. Klettern, Wassersport) sind zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen und Elternzustimmungen erforderlich.
So könnte Ihre Klassenfahrt aussehen!
Linksammlung
- Mehrtägige Klassenfahten in Hamburg: Hamburg.de
- Bildungspaket Leistungen beantragen: Hier
Bildnachweis
- Titelbild: HEROLÉ