Alle wichtigen Regelungen zu Klassenfahrten in Hamburg

Klassenfahrten sind ein fester Bestandteil des schulischen Bildungsauftrags in Hamburg. Sie fördern soziale Kompetenzen, vertiefen Unterrichtsinhalte und stärken den Klassenzusammenhalt. Gleichzeitig gelten für die Planung und Durchführung klare rechtliche Vorgaben, die Lehrkräfte kennen und einhalten müssen. In diesem Artikel erhalten Sie einen aktuellen Überblick zur Klassenfahrtregelung in Hamburg, inklusive Genehmigungspflichten, Kostenregelungen, Aufsichtspflicht und praktischer Planungshinweise.
Klassenfahrten sind ein fester Bestandteil des schulischen Bildungsauftrags in Hamburg. Sie fördern soziale Kompetenzen, vertiefen Unterrichtsinhalte und stärken den Klassenzusammenhalt. Gleichzeitig gelten für die Planung und Durchführung klare rechtliche Vorgaben, die Lehrkräfte kennen und einhalten müssen. In diesem Artikel erhalten Sie einen aktuellen Überblick zur Klassenfahrtregelung in Hamburg, inklusive Genehmigungspflichten, Kostenregelungen, Aufsichtspflicht und praktischer Planungshinweise.
Alles über Klassenfahrten in Hamburg
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Was zählt in Hamburg als Klassenfahrt?

In Hamburg gelten alle schulischen Veranstaltungen außerhalb des regulären Unterrichts als Klassenfahrten, sofern sie einen pädagogischen Bezug zum Unterricht haben. Dazu zählen unter anderem Klassen- und Studienfahrten, Projekt- und Themenfahrten, Wandertage, Exkursionen sowie internationale Austauschfahrten. Klassenfahrten sind damit kein freiwilliges Freizeitangebot, sondern fester Bestandteil des schulischen Bildungsauftrags und des Schulprogramms.

Mit HEROLÉ-Reisen auf Klassenfahrt nach Hamburg

Genehmigung von Klassenfahrten in Hamburg

Jede Klassenfahrt muss vor der Durchführung von der Schulleitung genehmigt werden. Für diese Genehmigung gelten verbindliche Fristen: Fahrten mit einer Dauer von vier Tagen oder mehr müssen mindestens sechs Wochen vor Fahrtbeginn beantragt werden, während für kürzere Fahrten eine Antragsfrist von mindestens zwei Wochen gilt. Mit der Genehmigung wird die Klassenfahrt als dienstliche Veranstaltung anerkannt, wodurch begleitende Lehrkräfte versicherungsrechtlich und dienstrechtlich abgesichert sind. Eine frühzeitige Antragstellung erleichtert zudem die Planung von Unterkunft, An- und Abreise sowie der entstehenden Kosten.

Aufsichtspflicht & Verantwortung der Lehrkräfte

Die Lehrer sind während der Schulfahrt zur aktiven, präventiven und kontinuierlichen Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufsichts- und Fürsorgepflicht verpflichtet. Alter und Reife der Schüler sind dabei zu berücksichtigen. Die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG), insbesondere der Suchtmittelkonsum, ist zu kontrollieren.

Schüler können nach einem gravierenden Fehlverhalten vorzeitig nach Hause geschickt werden. Außerdem können Schüler von einer Schulfahrt bei schwerwiegenden Erziehungskonflikten oder durch eine Ordnungsmaßnahme zur Sicherung der Erziehungsarbeit ausgeschlossen werden. Hierüber entscheidet die Klassenkonferenz. Können die aufsichtspflichtigen Lehrkräfte auf Grund des gesundheitlichen Zustands eines Schülers nicht die Verantwortung für dessen Teilnahme übernehmen, entscheidet die Schulleitung über die Teilnahme.

Alle Schulfahrten werden von geeigneten Betreuungspersonen begleitet.

Die Schulleitung sorgt dafür, dass auf jeder Schulfahrt eine Lehrkraft oder eine Begleitperson mitfährt, die Kenntnisse der Ersten Hilfe nachweisen kann. Es muss eine Mindestausstattung an Erste-Hilfe-Ausrüstung mitgeführt werden. Erziehungsberechtigte oder mitreisende Personen, die an der Zubereitung der Speisen beteiligt sind, müssen vor Beginn der Schulfahrt an einer gebührenfreien Belehrung nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz bei einem Gesundheitsamt teilgenommen haben.

Kostenregelung für Klassenfahrten in Hamburg

In Hamburg werden die Kosten für Klassenfahrten grundsätzlich von den Eltern oder Erziehungsberechtigten getragen. Dazu zählen in der Regel Ausgaben für Unterkunft, Verpflegung, An- und Abreise sowie mögliche Programmkosten. Schulen sind dabei verpflichtet, Klassenfahrten wirtschaftlich und sozialverträglich zu planen, damit die finanzielle Belastung für Familien möglichst gering bleibt.

Lehrkräfte sollten Eltern frühzeitig über die anfallenden Kosten sowie über mögliche Zuschüsse informieren, um ausreichend Zeit für die Beantragung und eine reibungslose Teilnahme aller Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten.

Zuschüsse & finanzielle Unterstützung

Kein Kind darf aus finanziellen Gründen von einer Klassenfahrt ausgeschlossen werden. Familien mit geringem Einkommen können Zuschüsse beantragen, beispielsweise über Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Lehrkräfte sollten Eltern frühzeitig auf diese Möglichkeit hinweisen und ausreichend Zeit für Anträge einplanen.

Lesetipp

In unserem Blogartikel „Förderungsmöglichkeiten für Klassenfahrten“ haben wir viele wissenswerte Möglichkeiten zur Förderung und Finanzierung von Klassenfahrten zum Nachlesen zusammengefasst.

Verwaltung und Abrechnung

Die Lehrkraft schließt alle Verträge für die Reisegruppe ab. Endgültige Vertragsunterschriften geht die Lehrkraft erst ein, wenn die Schulfahrt genehmigt ist und alle Einverständniserklärungen vorliegen. Wird die Lehrkraft dadurch finanziell in Anspruch genommen, tritt für diese Zahlungsverpflichtungen die zuständige Behörde ein; bei grober Fahrlässigkeit hat die Lehrkraft der zuständigen Behörde jedoch den entstandenen Schaden zu ersetzen. Darüber hinaus tritt die zuständige Behörde für Forderungen von Dritten ein, wenn die Schulfahrt ganz oder teilweise nicht zustande kommt. Bei schuldhaftem Verhalten eines Beteiligten bleibt der Rückgriff jedoch vorbehalten.

Die Finanzierung wird sorgfältig vorbereitet und dokumentiert.

An- und Abreise 

HEROLÉ Reisebus mit Schülergruppe – sicherer Bustransfer auf Klassenfahrt

Schulfahrten sollen grundsätzlich nicht mit dem privaten PKW durchgeführt werden. Trampen ist ganz verboten! Die gängigsten Transportmittel sind entweder der Reisebus, Fernbus oder die Bahn.

Für Schüler der Sekundarstufe II kann die Benutzung des privaten PKW für Schulfahrten in Ausnahmefällen genehmigt werden, wenn

Auch für Lehrkräfte und Begleiter kann in begründeten Ausnahmefällen eine Genehmigung erteilt werden, wenn

Neu: Kostenfreie Nutzung des Hamburger Verkehrsverbunds für Schulfahrten

Für schulische Ausflüge und Fahrten innerhalb des Hamburger Verkehrsverbunds (hvv) gilt seit 2024: Schülerinnen, Schüler und Begleitpersonen können den hvv kostenfrei nutzen, sofern kein anderes gültiges Ticket (z. B. Deutschlandticket) vorhanden ist.

Das erleichtert insbesondere Tagesausflüge und regionale Klassenfahrten erheblich.

Unsere Angebote

Lassen Sie sich von unseren Angeboten nach Hamburg inspirieren!

Versicherungsschutz auf Klassenfahrten

Vor Antritt der Fahrt müssen alle Schüler angeben, welcher Krankenversicherung sie angehören. Bei Schulfahrten ins Ausland fordert die Lehrkraft die Erziehungsberechtigten auf, zu überprüfen, ob diese Krankenversicherung das Risiko einer Erkrankung oder eines Krankenhausaufenthalts im Aufenthaltsland, gegebenenfalls auch einer Rückbeförderung umfasst. Ist das nicht der Fall, muss die Lehrkraft von den Erziehungsberechtigten eine schriftliche Erklärung einholen, dass sie im Krankheitsfall die Kosten voll übernehmen.

Während genehmigter Klassenfahrten besteht für alle Teilnehmenden gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Dieser gilt für:

  • den Aufenthalt vor Ort

  • das offizielle Programm

  • den direkten Hin- und Rückweg

Bei besonderen Aktivitäten (z. B. Klettern, Wassersport) sind zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen und Elternzustimmungen erforderlich.

So könnte Ihre Klassenfahrt aussehen!

Linksammlung

  • Mehrtägige Klassenfahten in Hamburg: Hamburg.de
  • Bildungspaket Leistungen beantragen: Hier

Bildnachweis

  • Titelbild: HEROLÉ

Über HEROLÉ

HEROLÉ mit Sitz in Dresden wurde 2002 gegründet und ist heute einer der drei größten Veranstalter von und Spezialist für nachhaltige Klassenfahrten in Deutschland. Dafür sprechen auch über 145.000 Teilnehmer, die jedes Jahr mit HEROLÉ auf Klassenfahrt gegangen sind. Mit der unternehmenseigenen Flotte von 17 modernsten Reisebussen werden über 100 Reiseziele in Deutschland und Europa angesteuert.

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