Bestimmungen für die Einreise auf Klassenfahrten

Einen Tagesausflug in die Niederlande oder Tschechien unternehmen, über Weihnachten spontan nach Rom fliegen oder Ski fahren in den österreichischen Alpen: Das Schengen-Abkommen ermöglicht den Europäern ein schnelleres und leichteres Reisen. Ohne Visum innerhalb Europas zu reisen und die sogenannten „grünen“ Grenzen ohne Ausweiskontrollen zu passieren ist zum Alltag vieler Urlauber geworden.
Einen Tagesausflug in die Niederlande oder Tschechien unternehmen, über Weihnachten spontan nach Rom fliegen oder Ski fahren in den österreichischen Alpen: Das Schengen-Abkommen ermöglicht den Europäern ein schnelleres und leichteres Reisen. Ohne Visum innerhalb Europas zu reisen und die sogenannten „grünen“ Grenzen ohne Ausweiskontrollen zu passieren ist zum Alltag vieler Urlauber geworden.
Persönliche Dinge, die man immer dabei haben sollte
Letzter Nächster Lesezeit 4 Min.

Auch Klassenfahrten ins Ausland sind durch das Abkommen unkomplizierter geworden, zumindest für Klassen mit ausschließlich deutschen Schülern. Doch welche Einreisebestimmungen gelten für multinationale Klassen? Wir erklären die wichtigsten Regeln, die Lehrer und Schüler bei Fahrten und Ausflügen ins Ausland beachten sollten.

Fahrten innerhalb des Schengen-Raums

Vereinfachte Einreisebestimmungen gelten auch für Schülerinnen und Schüler, die keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Jugendliche mit einem Pass aus einem anderen Schengen-Staat können selbstverständlich ebenso wie ihre deutschen Mitschüler problemlos in das benachbarte Ausland reisen. Ihre Mitschüler aus einem sogenannten Drittstaat außerhalb der Europäischen Union können aber ebenfalls entspannt die Klassenfahrt genießen: Wenn sie einen gültigen Pass mit Lichtbild aus ihrem Herkunftsland besitzen, dürfen sie ebenfalls den Schengen-Raum bereisen. Voraussetzung ist aber, dass sie einen gültigen Aufenthaltstitel für Deutschland wie eine Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis besitzen.

Vor der Klassenfahrt sollte allerdings geklärt werden, ob das Reiseziel Teil des Schengener Raums ist: Nicht alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben das Schengener Abkommen unterzeichnet. Für Klassenfahrten nach Großbritannien und Irland gelten beispielsweise andere Einreisebestimmungen, während die Nicht-EU-Staaten Schweiz und Liechtenstein den Vertrag vor einigen Jahren ratifiziert haben.

Unsere Angebote

Lassen Sie sich jetzt von unseren Großbritannienexperten beraten und stellen Sie sich Ihre individuelle Reise zusammen.

Wichtig ist außerdem, dass die genannten Einreise-Voraussetzungen unbedingt beachtet werden müssen, obwohl die Ausweise an der „grünen“ Grenze nicht kontrolliert werden: Sollte es zum Beispiel in Rom zu einer Personenkontrolle kommen, bei der ein Schüler keinen gültigen Pass seines Heimatlandes oder keinen deutschen Aufenthaltstitel vorzeigen kann, wird er zum sofortigen Verlassen des Reiselandes aufgefordert. Bei fehlenden Ausweisen oder Aufenthaltserlaubnissen ist daher eine sogenannte Schülersammelliste erforderlich.

Weitere Informationen zum Schengener Übereinkommen finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

Erleichterungen durch die Schülersammelliste

In der Vergangenheit mussten immer wieder Schüler von Klassenfahrten ausgeschlossen werden, die nicht über gültige Ausweisdokumente verfügt haben oder nicht aus dem Schengen-Raum stammten. Aus diesem Grund haben sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union bereits 1994 auf die sogenannte Schülersammelliste geeinigt, die für multinationale Klassen allgemein- und berufsbildender Schulen geeignet ist. Diese Liste ist in zwei Fällen notwendig: Wenn Schüler aus einem Herkunftsstaat außerhalb der EU nicht die oben genannten Voraussetzungen erfüllen und/ oder wenn Schüler aus einem Drittstaat in einen EU-Staat außerhalb des Schengen-Raums einreisen möchten.

Reisen in weitere EU-Staaten

Da die Beantragung eines Visums für EU-Staaten, die das Schengener Abkommen nicht unterzeichnet haben, kompliziert und zeitaufwendig sein kann, ist eine Schülersammelliste in diesem Fall sinnvoll. Für Jugendliche, die aus einem Drittstaat stammen, aber ihren Wohnsitz in Deutschland haben, ersetzt die Schülersammelliste somit das Visum. Voraussetzung ist, dass die Klasse von mindestens einer Lehrkraft begleitet wird und es sich um die Klassenfahrt einer berufs- oder allgemeinbildenden Schule handelt.

Schülersammelliste als Passersatz

Sobald mindestens ein Schüler aus der Klasse aus einem Drittstaat stammt und über keinen gültigen Aufenthaltstitel oder keinen Lichtbild-Ausweis verfügt, ist eine Schülersammelliste ebenfalls notwendig. Sie kann sogar den Pass ersetzen, wenn die Liste mit gültigen Passbildern versehen und von der zuständigen Ausländerbehörde bestätigt ist. Folgende Informationen müssen auf der Liste gut lesbar notiert werden:

  • Name und Anschrift der Schule
  • Ziel, Zweck und Zeitraum der Reise
  • Vor- und Nachnamen aller Reisenden (auch der deutschen Schüler und der Lehrer)
  • Von den Schülern aus Drittstaaten werden folgende Informationen benötigt: Vor- und Nachname, Geburtsdatum und –ort, Staatsangehörigkeit. Auch der Aufenthaltsstatus sollte vorher ermittelt werden, um sicher zu gehen, dass die Schüler nach der Klassenfahrt zur Wiedereinreise nach Deutschland berechtigt sind.

Der Schulleiter bzw. die Schulleiterin oder ein allgemeiner Vertreter müssen bestätigen, dass die Eintragungen auf der Liste der Wahrheit entsprechen und dass von den Eltern das Einverständnis zur Reise eingeholt worden ist. Von den Schülern, deren fehlender Ausweis durch die Schülersammelliste ersetzt wird, muss zudem ein gültiges biometrisches Passbild vorliegen. Für diese Schüler verlangen Behörden eine Bearbeitungsgebühr von 5 Euro, minderjährige Schüler zahlen lediglich 2,50 Euro.

Da die Zuständigkeit für ausländische Schüler mittlerweile bei der Bezirksverwaltung liegt, könnten abhängig vom Wohnort der Schüler verschiedene Behörden für die Liste zuständig sein. Daher ist es wichtig, sich rechtzeitig danach zu erkundigen. Grundsätzlich gilt, dass sich die begleitenden Lehrer spätestens vier Wochen vor der Abreise um eine Bestätigung der Schülersammelliste bemühen sollten. Viele Städte und Gemeinden informieren auf ihren Internetseiten zu diesem Thema. Zu finden sind meist neben Informationen zu den einzelnen Reiseländern auch Öffnungszeiten und Adressen der zuständigen Behörden.

Lesetipp

Weitere Informationen zu Reisen nach Großbritannien nach dem Brexit haben wir für Sie zusammengefasst.

Aufenthaltsstatus und Pässe vor Abreise prüfen

Obwohl Reisen ins Ausland durch die Schülersammelliste erheblich erleichtert werden, sollte in jedem Fall der Aufenthaltsstatus der ausländischen Schüler rechtzeitig überprüft werden. Verfügen einige Jugendliche beispielsweise lediglich über eine Duldung, erlischt diese im Fall einer Ausreise normalerweise. Daher sollten Lehrer ebenfalls schnellstmöglich mit der zuständigen Ausländerbehörde in Kontakt treten, damit nach der Klassenfahrt keine Probleme auftauchen.

Auch für deutsche Schüler und Jugendliche aus dem EU-Ausland sind natürlich gültige Ausweisdokumente erforderlich. Um Probleme wegen abgelaufener Ausweise zu vermeiden, sollten die Begleitpersonen bereits frühzeitig vor der Klassenfahrt prüfen, ob alle Mitreisenden gültige Dokumente besitzen. Deutsche Kinder und Jugendliche sollten sich um einen Kinderreisepass bzw. einen Personalausweis für Reisen innerhalb Europas bemühen, EU-Bürger wenden sich an die für sie zuständigen Botschaften und Konsulate.

Reisen außerhalb Europas

Plant eine Klasse eine Reise außerhalb Europas, müssen die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes beachtet werden. Entsprechend ist es sinnvoll, sich rechtzeitig auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes oder bei der zuständigen Botschaft zu erkundigen. Wichtig ist es auch hier, die Nationalitäten der mitreisenden Schüler zu beachten, da auch hier die Einreisebestimmungen variieren könnten.

Bildnachweis

  • Titelbild: Axel Bueckert/ Shutterstock.com
  •  Opihuck – ABl./EU 1994, Nr. L 327 S. 3, PD-Amtliches Werk

Über HEROLÉ

HEROLÉ mit Sitz in Dresden wurde 2002 gegründet und ist heute einer der drei größten Veranstalter von und Spezialist für nachhaltige Klassenfahrten in Deutschland. Dafür sprechen auch über 145.000 Teilnehmer, die jedes Jahr mit HEROLÉ auf Klassenfahrt gegangen sind. Mit der unternehmenseigenen Flotte von 17 modernsten Reisebussen werden über 100 Reiseziele in Deutschland und Europa angesteuert.

HEROLÉ Newsletter

Egal ob tolle Angebote oder wertvolle Tipps und Tricks rund um die Organisation Ihrer nächsten Klassenfahrt. Verpassen Sie keine Neuigkeiten mehr und seien Sie ein Mal im Monat gut informiert. Für Sie natürlich komplett kostenfrei.

Nutzen Sie einfach das Newsletter-Anmeldeformular und geben Sie Anrede, Vorname, Name und E-Mail Adresse an, damit wir Ihnen die Neuigkeiten zusenden können.

Wenn Sie auf „Abonnieren“ klicken, akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung und bestätigen, diese gelesen zu haben.

HEROLÉ Katalog 2023

Kennen Sie schon unseren Katalog?

Jetzt porto- und kostenfrei bestellen

HEROLÉ Katalog 2023

Klassenfahrten Katalog 2023:

Fordern Sie jetzt unseren aktuellen Katalog für die neue Saison an. Dieser hält viele tolle Reiseziele und exklusive Programme in Deutschland und ganz Europa bereit.

Was erwartet Sie?

  • Scan & Travel: Mittels QR-Code oder Short-Link im Katalog gelangen Sie mit Hilfe Ihres Smartphones oder Tablets sofort zu ihrem Reiseziel. Online einfach noch Reisedaten und Gruppengröße ergänzen und Sie erhalten sofort Ihren Reisepreis, mit dem Sie weiter planen können!
  • Nachhaltigkeit: Als Pionier in Sachen nachhaltige Klassenfahrten setzen wir auch 2023 wieder auf ein vielfältiges Angebot und exklusive Programme zur Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE).
  • CO2-Kompensation: Wir übernehmen durchschnittlich 50 % der CO2-Kompensation für jede bei uns gebuchte Klassenfahrt. In Kooperation mit der Naturschutzstiftung Wilderness International werden dadurch – neu ab Mitte 2022 – von der Abholzung bedrohte Amazonas-Regenwälder in Peru geschützt.

Viel Spaß beim Stöbern und Ausprobieren!