Dieser Beitrag gibt Lehrkräften eine Orientierung, welche Punkte vor der Reise geprüft werden sollten. Bitte beachten Sie zusätzlich immer die aktuell gültigen offiziellen Hinweise des Auswärtigen Amtes und der britischen Regierung.
Wenn Sie neben den Einreisehinweisen auch Reiseideen und Programme prüfen möchten, finden Sie hier weitere Informationen zu Klassenfahrten nach Großbritannien.
💡Hinweis zur Aktualität
Die Einreisebestimmungen für Großbritannien können sich ändern und mit dem Freundschaftsvertrag zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich treten deutliche Erleichterungen für Schulklassen in Kraft.
Für deutsche Schulgruppen ist ab dem 01.08.2026 ein neues Schülersammellistenverfahren vorgesehen. Die offizielle britische Vorlage und die zugehörige Anleitung sollen zum Start des Verfahrens veröffentlicht werden.
Wir prüfen diesen Beitrag regelmäßig und ergänzen offizielle Links, sobald sie verfügbar sind.
Was gilt für Reisen bis zum 31.07.2026?
Bis zur Einführung des neuen Schulgruppenverfahrens gelten für deutsche Schulgruppen weiterhin die bisherigen Einreisebestimmungen.
Für viele Reisende bedeutet das:
- gültiger Reisepass
- je nach Staatsangehörigkeit ETA oder Visum
- rechtzeitige Prüfung der Reisedokumente
- zusätzliche Prüfung bei Teilnehmenden ohne EU Staatsangehörigkeit
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Großbritannien aktuell eine ETA, sofern kein anderer Aufenthaltstitel oder ein Visum vorliegt. Das gilt auch für Schul- und Gruppenreisen. Ohne gültige ETA kann bereits das Boarding verweigert werden.
Bitte prüfen Sie vor der Reise zusätzlich die offiziellen Hinweise des Auswärtigen Amtes und der britischen Regierung.
Was ist ab dem 01.08.2026 für deutsche Schulgruppen vorgesehen?
Ab dem 01.08.2026 ist für deutsche Schulgruppen ein neues Schülersammellistenverfahren für Reisen in das Vereinigte Königreich vorgesehen. Dieses Verfahren soll Schulreisen erleichtern, ersetzt aber nicht die sorgfältige Vorbereitung.
Wichtig bleibt vor allem die frühzeitige Prüfung:
- Welche Staatsangehörigkeiten haben die Teilnehmenden?
- Welche Reisedokumente liegen vor?
- Sind die Dokumente für die Reise gültig?
- Gibt es Teilnehmende mit Drittstaatsangehörigkeit?
- Gibt es Aufenthaltstitel, Duldung oder ein laufendes Asylverfahren?
- Reisen alle Teilnehmenden gemeinsam mit der Gruppe ein und aus?
Für Reisen rund um den 01.08.2026 ist besondere Aufmerksamkeit sinnvoll. Die finale britische Vorlage wird erst zum Start des Verfahrens erwartet. Schulen sollten deshalb nicht bis kurz vor Reisebeginn warten, sondern offene Fälle frühzeitig mit den zuständigen Stellen klären.
Wer kann das Schülersammellistenverfahren nutzen?
Das Verfahren ist für deutsche Schulgruppen vorgesehen, wenn die Reise bestimmte Voraussetzungen erfüllt.
Nach aktuellem Stand betrifft das:
- allgemeinbildende und berufsbildende Schulen
- Reisen in das Vereinigte Königreich
- Gruppenreisen mit mindestens fünf Teilnehmenden
- Reisen in Begleitung mindestens einer Lehrkraft
- Reisen von begrenzter Dauer
Nicht erfasst sind beispielsweise:
- Vereinsgruppen
- Freizeitgruppen außerhalb des schulischen Rahmens
- individuelle Reisen
- Schüler:innen, die nicht gemeinsam mit der Gruppe einreisen und ausreisen
Welche Dokumente sollten Schulen frühzeitig prüfen?
Bereits bei der Anmeldung zur Fahrt sollte abgefragt werden, welche Reisedokumente und Staatsangehörigkeiten vorliegen.
Sinnvoll ist die Prüfung folgender Punkte:
- Staatsangehörigkeit oder mehrere Staatsangehörigkeiten
- vorhandene Reisedokumente wie Personalausweis oder Reisepass
- Gültigkeitsdauer der Dokumente
- Aufenthaltsstatus bei nicht europäischen Staatsangehörigen
- besonderer Status wie Duldung oder laufendes Asylverfahren
Gerade bei Teilnehmenden mit Drittstaatsangehörigkeit oder Aufenthaltstitel sollte die Prüfung früh starten. Fehlende oder unpassende Dokumente lassen sich kurz vor der Abfahrt oft nicht mehr rechtzeitig klären.
Welche Reisedokumente werden ab dem 01.08.2026 voraussichtlich benötigt?
Für Schülerinnen und Schüler unter 20 Jahren mit deutscher, EU, schweizerischer, norwegischer, isländischer oder liechtensteinischer Staatsangehörigkeit soll im Rahmen des Schülersammellistenverfahrens ein gültiger Personalausweis oder Reisepass genügen.
Britische Staatsangehörige benötigen einen gültigen britischen Reisepass.
Für Drittstaatsangehörige ist nach aktuellem Stand ein gültiger Reisepass oder ein anerkannter deutscher Reiseausweis erforderlich. Dazu zählen zum Beispiel Reiseausweise für Flüchtlinge, Staatenlose oder Ausländer.
Nicht ausreichend sind beispielsweise:
- Aufenthaltsgestattung
- Duldung
- Ausweisersatz
- Notreiseausweis
Bitte prüfen Sie diese Fälle frühzeitig mit den zuständigen Stellen.
Was gilt für Drittstaatsangehörige, Duldung oder Asylverfahren?
Bei Schülerinnen und Schülern ohne EU oder britische Staatsangehörigkeit muss zusätzlich geprüft werden, welcher Aufenthaltsstatus vorliegt.
Relevant ist unter anderem, ob die Person:
- einen Aufenthaltstitel besitzt
- sich in einem laufenden Asylverfahren befindet
geduldet ist
Wenn mindestens eine Schülerin oder ein Schüler im Asylverfahren ist oder eine Duldung besitzt, kann zusätzlich zur britischen Schülersammelliste eine EU Schülersammelliste erforderlich sein. Die Vordrucke sind durch die Schule bei der örtlichen Ausländerbehörde zu beziehen.
Je nach Fall können außerdem Genehmigungen der zuständigen Ausländerbehörde oder des BAMF erforderlich sein. Planen Sie dafür ausreichend Vorlaufzeit ein.
Die britische Schülersammelliste
Für Reisen in das Vereinigte Königreich soll ab dem 01.08.2026 für deutsche Schulgruppen eine britische Schülersammelliste erstellt werden.
Wichtig ist:
- Die Liste muss vollständig ausgefüllt werden.
- Die Angaben müssen mit den tatsächlich mitgeführten Reisedokumenten übereinstimmen.
- Die Liste muss von der Schulleitung bestätigt werden.
- Zusätzlich ist eine Bestätigung durch die zuständige Landes oder Kommunalbehörde erforderlich.
- Zwei Originale müssen während der gesamten Reise mitgeführt werden.
Die offizielle britische Vorlage ist aktuell noch nicht veröffentlicht. Sie soll zum Inkrafttreten des Verfahrens bereitgestellt werden.
Lehrkräfte, Begleitpersonen und Teilnehmende ab 20 Jahren
Für Lehrkräfte, Begleitpersonen und Schülerinnen beziehungsweise Schüler ab 20 Jahren gelten die allgemeinen britischen Einreisebestimmungen.
Für deutsche, EU, schweizerische, norwegische, isländische oder liechtensteinische Staatsangehörige sind erforderlich:
- gültiger Reisepass
- ETA (Electronic Travel Authorisation)
Ein Personalausweis genügt hierfür nicht. Teilnehmende ab 20 Jahren mit anderen Staatsangehörigkeiten sollten frühzeitig prüfen, ob zusätzlich ein Visum erforderlich ist.
Wichtige Hinweise zur ETA
Die ETA ist eine elektronische Reisegenehmigung für die Einreise nach Großbritannien. Sie bleibt besonders für Lehrkräfte, Begleitpersonen und Teilnehmende ab 20 Jahren relevant, sofern sie nach den allgemeinen britischen Einreisebestimmungen eine ETA benötigen.
Bitte beachten Sie:
- Die ETA sollte mindestens vier Wochen vor Reisebeginn beantragt werden.
- In vielen Fällen erfolgt die Genehmigung innerhalb weniger Minuten bis drei Tagen.
- Ohne genehmigte ETA ist eine Einreise nicht möglich.
- Auch das Boarding kann ohne gültige ETA verweigert werden.
- Die ETA ist an den Reisepass gebunden, mit dem sie beantragt wurde. Reisende müssen mit genau diesem Reisepass reisen.
- Die ETA ist zwei Jahre gültig oder bis zum Ablauf des Reisepasses.
Nutzen Sie für die Beantragung nur die offiziellen Seiten oder die offizielle App der britischen Regierung.
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Empfohlener Zeitplan für Lehrkräfte
Eine gute Vorbereitung beginnt nicht erst kurz vor der Abfahrt. Gerade bei unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten oder Aufenthaltsstatus braucht die Prüfung Zeit.
Mindestens 3 Monate vor Reisebeginn
- Staatsangehörigkeiten aller Teilnehmenden prüfen
- Aufenthaltsstatus prüfen
vorhandene Reisedokumente erfassen - eventuell erforderliche Reiseausweise anstoßen
Mindestens 8 Wochen vor Reisebeginn
- fehlende Reisepässe beantragen lassen
- fehlende Personalausweise beantragen lassen
- offene Sonderfälle mit den zuständigen Stellen klären
Mindestens 4 Wochen vor Reisebeginn
- britische Schülersammelliste vorbereiten
- erforderliche Bestätigungen einholen
- gegebenenfalls EU Schülersammelliste vorbereiten
- ETA für Lehrkräfte, Begleitpersonen und Teilnehmende ab 20 Jahren beantragen
- Visumpflichten bei anderen Staatsangehörigkeiten prüfen
Kurz vor Reisebeginn
- Originaldokumente kontrollieren
- Schülersammellisten kontrollieren
- zwei Originale der Schülersammellisten für die Fahrt bereithalten
- ETA Bestätigungen und Visa Nachweise prüfen
- sicherstellen, dass alle Teilnehmenden ihre eigenen Dokumente mitführen
Hinweis für die Grenzkontrolle
Bitte sammeln Sie Pässe oder Ausweisdokumente der Schülerinnen und Schüler nicht zentral ein. Jede Person muss ihr eigenes Dokument bei der Grenzkontrolle vorlegen können.
Das Einsammeln von Dokumenten kann bei der Einreise und Ausreise zu Verzögerungen führen.
Was bedeutet das für die Planung einer Schulreise?
Die neuen Regelungen können Schulreisen nach Großbritannien erleichtern. Gleichzeitig bleibt die frühe Dokumentenprüfung entscheidend. Besonders wichtig ist das bei gemischten Gruppen, bei Teilnehmenden mit Drittstaatsangehörigkeit oder bei Reisen direkt rund um den 01.08.2026.
Wenn Sie eine Schulreise nach London oder Großbritannien vorbereiten, sollte die Einreiseprüfung daher von Anfang an mitgedacht werden.
Programminspiration für Großbritannien
Großbritannien bleibt für Schulgruppen fachlich und kulturell vielseitig. Besonders London bietet viele Anknüpfungspunkte für Geschichte, Politik, Englisch, Kunst und Gesellschaft.
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Kurzfazit
Für Schulreisen nach Großbritannien hängen die erforderlichen Unterlagen vom Reisedatum und von der Zusammensetzung der Gruppe ab. Bis zum 31.07.2026 gelten weiterhin die aktuellen Einreisebestimmungen mit Reisepass, ETA oder Visum. Ab dem 01.08.2026 ist für deutsche Schulgruppen ein neues Schülersammellistenverfahren vorgesehen.
Für Lehrkräfte, Begleitpersonen und Teilnehmende ab 20 Jahren bleiben die allgemeinen britischen Einreisebestimmungen wichtig. Prüfen Sie deshalb frühzeitig alle Dokumente und planen Sie für ETA, Listen und Sonderfälle ausreichend Vorlauf ein.
Linksammlung
- Website des Bundes: Der deutsche Reisepass
- Bundeskanzleramt / Bundesregierung: Freundschaftsvertrag zwischen Deutschland und Großbritannien
- App Store: UK ETA App
- Google play: UK ETA App
- Website des Zolls: Rückkehr aus einem Nicht-EU-Staat
- Britisches Innenministerium: UK Visa-Check
- Britisches Innenministerium: Standard Visitor Visa
- Auswärtiges Amt: FAQ und Informationen zum Brexit
- Visitlondon.com: Sehenswürdigkeiten in London: Die Top 10
- London.de: Sehenswürdigkeiten in London
- Offizielles Dokument zur Schülersammelliste: Schülersammelliste Vereinigtes Königreich
- Education and outcomes pathways studies (EOPS) – GOV.UK
- ETA: Get an electronic travel authorisation (ETA) to visit the UK: Apply for an ETA – GOV.UK
- UK-German Connection: Visa- und Reisepassbestimmungen
Bildnachweis
- Reisepass, Union Jack-Flagge und Landkarte: Ink Drop/Shutterstock.com
- Gruppenfoto vor Tower Bridge: HEROLE Reisen
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