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"Wichtige Hinweise zu Ihrer Fahrt"
Wenn Sie bei uns Ihre Reise buchen, bekommen Sie von uns eine Buchungsbestätigung mit einem Sicherungsschein. Mit Übergabe des Sicherungsscheins werden 20 % des Reisepreises innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig, mindestens jedoch EUR 25,00 pro Person, bei Flugreisen 50% des Reisepreises, mindestens jedoch EUR 50,00 pro Person. Die Restzahlung bitten wir Sie bis 42 Tage vor Reisebeginn zu veranlassen.
Die Versicherung beinhaltet die nach § 651k Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vorgeschriebene Absicherung: Wenn Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters ausfallen, übernimmt die Versicherung die Rückzahlung des gezahlten Reisepreises sowie zusätzlich notwendiger Aufwendungen für die Rückreise. Damit sind alle Ihre Zahlungen auf den Reisepreis von Anfang an abgesichert .Klare Vertragsverhältnisse sollen dazu beitragen, Sie als Kunden zufrieden zu stellen. Bitte lesen Sie daher die nachfolgenden Reisebedingungen aufmerksam.
Die Versicherung beinhaltet die nach § 651k Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vorgeschriebene Absicherung: Wenn Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters ausfallen, übernimmt die Versicherung die Rückzahlung des gezahlten Reisepreises sowie zusätzlich notwendiger Aufwendungen für die Rückreise. Damit sind alle Ihre Zahlungen auf den Reisepreis von Anfang an abgesichert .Klare Vertragsverhältnisse sollen dazu beitragen, Sie als Kunden zufrieden zu stellen. Bitte lesen Sie daher die nachfolgenden Reisebedingungen aufmerksam.
Unsere Angebote sind freibleibend. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Anmeldende vertritt ausdrücklich bei Buchung alle Reiseteilnehmer, die namentlich zu nennen sind. An Ihre Buchung sind Sie zwei Wochen ab dem Datum der Anmeldung gebunden, damit wir in dieser Zeit die Verfügbarkeit und die Kosten der Reiseleistungen prüfen können. Der Vertrag kommt durch unsere Annahme, d.h. durch Zugang unserer Buchungsbestätigung zustande.
Die im Zusammenhang mit der Reise erfassten Daten der Reiseteilnehmer werden von uns gespeichert und ausschließlich zur Durchführung der Reise und zur Kundenbetreuung verwendet. Eine Weitergabe an Dritte, die nicht mit der Durchführung der Reise betraut sind, erfolgt nicht. Sie sind berechtigt, jederzeit Auskunft über die gespeicherten Daten zu erhalten und nach Beendigung der Reise eine Löschung Ihrer Daten zu verlangen.
Die im Zusammenhang mit der Reise erfassten Daten der Reiseteilnehmer werden von uns gespeichert und ausschließlich zur Durchführung der Reise und zur Kundenbetreuung verwendet. Eine Weitergabe an Dritte, die nicht mit der Durchführung der Reise betraut sind, erfolgt nicht. Sie sind berechtigt, jederzeit Auskunft über die gespeicherten Daten zu erhalten und nach Beendigung der Reise eine Löschung Ihrer Daten zu verlangen.
Zahlungen vor Beginn der Reise dürfen wir nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 4 BGB verlangen oder entgegennehmen. Dieser Sicherungsschein befindet sich fest verbunden an der Buchungsbestätigung. Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Übermittlung des Sicherungsscheines werden 20 % des Reisepreises, mindestens jedoch EUR 25 pro Reiseteilnehmer, als Anzahlung fällig.
Die Anzahlung bei Flugreisen beträgt 50% des Reisepreises, mindestens jedoch EUR 50,00 pro Person.
Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Der Restbetrag auf den Reisepreis ist spätestens 42 Tage vor Reisebeginn fällig und muss am Fälligkeitstage ohne weitere Aufforderung auf einem unserer Konten eingegangen sein. Bei Buchungen, die weniger als 42 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der vollständige Reisepreis nach Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheines i. S. d. § 651 k Abs. 4 BGB sofort zur Zahlung fällig. Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises haben Sie keinen Anspruch auf Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen.
Sind die Vorraussetzungen der Fälligkeit des Reisepreises erfüllt, so besteht für den Reiseteilnehmer ohne vollständige Zahlung kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch HEROLÉ-Reisen. HEROLÉ-Reisen ist berechtigt, die Leistungen endgültig zu verweigern und Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Reisevertrages vom Reiseteilnehmer zu verlangen, wenn dieser sich mit der Zahlung des Reisepreises in Verzug befindet und die Leistungsverweigerung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vorher schriftlich angedroht wurde.
Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Der Restbetrag auf den Reisepreis ist spätestens 42 Tage vor Reisebeginn fällig und muss am Fälligkeitstage ohne weitere Aufforderung auf einem unserer Konten eingegangen sein. Bei Buchungen, die weniger als 42 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der vollständige Reisepreis nach Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheines i. S. d. § 651 k Abs. 4 BGB sofort zur Zahlung fällig. Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises haben Sie keinen Anspruch auf Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen.
Sind die Vorraussetzungen der Fälligkeit des Reisepreises erfüllt, so besteht für den Reiseteilnehmer ohne vollständige Zahlung kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch HEROLÉ-Reisen. HEROLÉ-Reisen ist berechtigt, die Leistungen endgültig zu verweigern und Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Reisevertrages vom Reiseteilnehmer zu verlangen, wenn dieser sich mit der Zahlung des Reisepreises in Verzug befindet und die Leistungsverweigerung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vorher schriftlich angedroht wurde.
Der Umfang der vertraglichen Leistungen richtet sich nach unserer Leistungsbeschreibung und der Buchungsbestätigung. Sie werden ergänzt durch die Reiseunterlagen und die allgemeinen Informationen, insbesondere die Bedingungen zur Nutzung des Servicepakets und die Hinweisblätter für Flug- und Bahnreisen. Nebenabreden, besondere Vereinbarungen und Zusatzwünsche müssen in die Reiseanmeldung aufgenommen und durch die Reisebestätigung bestätigt werden, um Wirksamkeit zu erlangen. Mehrkosten aufgrund der von Ihnen gewünschten Leistungsänderungen (Fahrtverlängerungen bei Buseinsätzen etc.) sind nicht in dem in der Leistungsbeschreibung ausgewiesenen Preis enthalten und werden zusätzlich berechnet.
(1) Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
(2) Bei Flugreisen liegt die Gestaltung des Flugplans und dessen Einhaltung vorrangig bei den Fluggesellschaften und den staatlichen Koordinierungsbehörden. Kurzfristige Änderungen sind teilweise nicht vermeidbar. Wir empfehlen daher, sich vor dem Rückflug bei uns oder besser noch bei dem ausführenden Luftfahrtunternehmen über die Rückflugzeit zu informieren und sich den Rückflug bestätigen zu lassen.
(3) Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Reisepreise zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für uns nach Vertragsabschluss die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile aufgrund von Umständen erhöhen oder neu entstehen, die nicht von uns zu vertreten sind: Wechselkurse für die betreffende Reise, Beförderungskosten, Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- und Flughafengebühren.
Erhöhen sich die Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis wie folgt erhöhen:
a. Bei einer sitzplatzbezogenen Erhöhung können wir eine entsprechende Erhöhung je Reiseteilnehmer verlangen.
b. In anderen Fällen werden die vom jeweiligen Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten Mehrkosten durch die Zahl der von uns gebuchten Sitzplätze geteilt. Der Teilnehmerpreis erhöht sich um diesen Betrag entsprechend.
Bei Wechselkurserhöhungen sind wir berechtigt, den Leistungsanteil der in der betreffenden Fremdwährung von uns zu erbringen ist, entsprechend anteilig weiterzureichen. Entsprechendes gilt bei der Erhöhung von Abgaben wie Steuern, Flughafen- und Hafengebühren. Die Preiserhöhungen sind nur zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Der Reisepreis darf nur in dem Umfang erhöht werden, der der Erhöhung der genannten Preisbestandteile seit Vertragsschluss und deren Auswirkung auf die Kosten der Reise pro Person entspricht. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung werden Sie unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, darüber in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % oder erheblicher Änderung einer wesentlichen Reiseleistung nach Vertragsabschluss sind Sie berechtigt, die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis anzubieten. Weiterhin sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Das Verlangen der Teilnahme an einer gleichwertigen Reise sowie das Rücktrittsrecht ist uns gegenüber unverzüglich nach Erhalt der Änderungsmitteilung oder der Preiserhöhung zu erklären.
(2) Bei Flugreisen liegt die Gestaltung des Flugplans und dessen Einhaltung vorrangig bei den Fluggesellschaften und den staatlichen Koordinierungsbehörden. Kurzfristige Änderungen sind teilweise nicht vermeidbar. Wir empfehlen daher, sich vor dem Rückflug bei uns oder besser noch bei dem ausführenden Luftfahrtunternehmen über die Rückflugzeit zu informieren und sich den Rückflug bestätigen zu lassen.
(3) Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Reisepreise zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für uns nach Vertragsabschluss die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile aufgrund von Umständen erhöhen oder neu entstehen, die nicht von uns zu vertreten sind: Wechselkurse für die betreffende Reise, Beförderungskosten, Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- und Flughafengebühren.
Erhöhen sich die Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis wie folgt erhöhen:
a. Bei einer sitzplatzbezogenen Erhöhung können wir eine entsprechende Erhöhung je Reiseteilnehmer verlangen.
b. In anderen Fällen werden die vom jeweiligen Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten Mehrkosten durch die Zahl der von uns gebuchten Sitzplätze geteilt. Der Teilnehmerpreis erhöht sich um diesen Betrag entsprechend.
Bei Wechselkurserhöhungen sind wir berechtigt, den Leistungsanteil der in der betreffenden Fremdwährung von uns zu erbringen ist, entsprechend anteilig weiterzureichen. Entsprechendes gilt bei der Erhöhung von Abgaben wie Steuern, Flughafen- und Hafengebühren. Die Preiserhöhungen sind nur zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Der Reisepreis darf nur in dem Umfang erhöht werden, der der Erhöhung der genannten Preisbestandteile seit Vertragsschluss und deren Auswirkung auf die Kosten der Reise pro Person entspricht. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung werden Sie unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, darüber in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % oder erheblicher Änderung einer wesentlichen Reiseleistung nach Vertragsabschluss sind Sie berechtigt, die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis anzubieten. Weiterhin sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Das Verlangen der Teilnahme an einer gleichwertigen Reise sowie das Rücktrittsrecht ist uns gegenüber unverzüglich nach Erhalt der Änderungsmitteilung oder der Preiserhöhung zu erklären.
Sie können vor Reisebeginn jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Den Rücktritt haben Sie uns gegenüber schriftlich mitzuteilen. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Bei Ihrem Rücktritt vom Reisevertrag steht uns unter Verlust des Anspruchs auf den Reisepreis eine angemessene Entschädigung entsprechend § 651 i BGB zu.
Für die pauschalierten Rücktrittskosten gelten folgende Sätze pro Reisenden:
Bei Flugreisen können wir abweichend von Vorstehendem folgende Rücktrittskosten geltend machen:
Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten als die von uns geforderte Pauschale entstanden sind.
Wir sind jedoch auch berechtigt, eine höhere Entschädigung als die o. g. Pauschalen zu verlangen, wenn wir höhere Aufwendungen für Reiseleistungen nachweisen können, die wir nach Ihrem Rücktritt nicht anderweitig verwenden konnten. Dies kann insbesondere bei der Stornierung von Flugreisen eintreten. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.
Für die pauschalierten Rücktrittskosten gelten folgende Sätze pro Reisenden:
- bis zum 35. Tag vor Reisebeginn: pauschal EUR 25 Bearbeitungsgebühr
- ab 34. – 20. Tag vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises
- ab 19. – 10. Tag vor Reisebeginn: 40 % des Reisepreises
- ab 9. – 4. Tag vor Reisebeginn: 60 % des Reisepreises
- ab 3. Tag vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises
Bei Flugreisen können wir abweichend von Vorstehendem folgende Rücktrittskosten geltend machen:
- die tatsächlichen Kosten der Stornierung des Fluges für den Reiseteilnehmer, die bei Billigfliegern bis zu 100% des Flugpreises (ohne Steuern und Gebühren), zzgl. Stornierungskosten der Fluggesellschaft betragen können bzw. die Kosten einer entsprechenden Umbuchung, sowie
- die weiteren Stornierungskosten werden anhand des Reisepreises nach erfolgtem Abzug des Flugpreises (einschließlich Steuern und Gebühren) nach Staffel wie vorstehend genannt berechnet
Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten als die von uns geforderte Pauschale entstanden sind.
Wir sind jedoch auch berechtigt, eine höhere Entschädigung als die o. g. Pauschalen zu verlangen, wenn wir höhere Aufwendungen für Reiseleistungen nachweisen können, die wir nach Ihrem Rücktritt nicht anderweitig verwenden konnten. Dies kann insbesondere bei der Stornierung von Flugreisen eintreten. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.
Wird eine im Reisevertrag ausdrücklich angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, behalten wir uns das Recht vor, bis 6 Wochen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurück zu treten. Sie können in diesem Fall die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Ersatzreise verlangen, sofern wir in der Lage sind, eine solche ohne Mehrpreis anzubieten. Machen Sie von einem Ersatzangebot keinen Gebrauch, wird der bereits gezahlte Reisepreis in vollem Umfang unverzüglich an Sie zurückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
Bis zum Beginn der Reise kann der Reiseteilnehmer gemäß §651 b BGB verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt. HEROLÉ-Reisen kann der Teilnahme des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Für den Reisepreis und die durch den Wechsel in der Person entstehenden Mehrkosten haften ursprünglicher und neuer Reiseteilnehmer als Gesamtschuldner, der ursprüngliche Reiseteilnehmer jedoch nur bis zur Höhe des Reisepreises. Hingewiesen sei an dieser Stelle auf die in der Regel hohen Mehrkosten bei Umbuchung für Flugreisen mit Billigfliegern.
(1) Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so können Sie Abhilfe verlangen. Wir werden uns nach Ihrer Anzeige bemühen, in angemessener Frist Abhilfe zu schaffen, sofern dies möglich und zumutbar ist. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels bzw. einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung. Sie können die Ersatzleistung ablehnen, wenn Ihnen die Annahme nicht zumutbar ist.
(2) Bei Reisestörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Beanstandungen sind unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder uns zu melden. Wir sind für Sie unter der in den Reiseunterlagen mitgeteilten 24h-Notfallnummer ständig telefonisch erreichbar.
(3) Nach Reiseende können Sie eine Minderung des Reisepreises geltend machen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurden und Sie deren Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen haben. Bei erheblicher Beeinträchtigung der Reise durch einen Mangel können Sie den Vertrag kündigen, wenn wir innerhalb einer Ihrerseits gesetzten angemessenen Frist keine Abhilfe geschaffen haben. Der Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder wir diese verweigern oder wenn Ihnen die Fortsetzung der Reise unzumutbar ist.
(2) Bei Reisestörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Beanstandungen sind unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder uns zu melden. Wir sind für Sie unter der in den Reiseunterlagen mitgeteilten 24h-Notfallnummer ständig telefonisch erreichbar.
(3) Nach Reiseende können Sie eine Minderung des Reisepreises geltend machen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurden und Sie deren Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen haben. Bei erheblicher Beeinträchtigung der Reise durch einen Mangel können Sie den Vertrag kündigen, wenn wir innerhalb einer Ihrerseits gesetzten angemessenen Frist keine Abhilfe geschaffen haben. Der Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder wir diese verweigern oder wenn Ihnen die Fortsetzung der Reise unzumutbar ist.
(1) Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder wenn der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Dem Reisenden wird in diesem Zusammenhang der Abschluss einer Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisegepäckversicherung empfohlen.
(2) Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in den Reiseausschreibungen und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistung so gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistung des Vertragsveranstalters sind. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solche gestützte gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann, so können wir uns Ihnen gegenüber hierauf berufen.
(2) Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in den Reiseausschreibungen und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistung so gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistung des Vertragsveranstalters sind. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solche gestützte gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann, so können wir uns Ihnen gegenüber hierauf berufen.
Ansprüche nach §§ 651 c bis 651 f BGB müssen Sie binnen eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber schriftlich geltend machen. Nach diesem Zeitpunkt können Sie nur dann noch Ansprüche geltend machen, wenn Sie ohne Ihr Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. Gewährleistungsansprüche aus dem Reisevertrag verjähren in einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende. Schweben zwischen Ihnen und HEROLÈ-Reisen Verhandlungen, ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder HEROLÉ die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern.
Bei Reisegepäck sind, zusätzlich zu den Ziffern 8 und 10 dieser Reisebedingungen erforderliche Erklärungen, Verlust oder Beschädigung unverzüglich dem Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Dieses ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet (bei Flugbeförderung international als Lost Report bezeichnet). Ohne eine solche rechtzeitige Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlustes, da internationale Abkommen und gesetzliche Bestimmungen, zum Beispiel für Flug- und Seegepäck, Ausschlussfristen enthalten.
HEROLÉ-Reisen informiert Sie mit der Buchungsbestätigung über die Pass- und Visumserfordernisse sowie über Gesundheitsvorschriften des Reiselandes. Dies gilt nur für deutsche Staatsangehörige. Für die Einhaltung der Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten.
Wir sind verpflichtet, Sie bei Flugreisen über die Identität der ausführenden Luftfahrtgesellschaften zu informieren. Stehen bei der Buchung die eingeschalteten Luftfahrtunternehmen noch nicht fest, so benennen wir Ihnen diejenigen Unternehmen, die voraussichtlich die Flüge durchführen werden. Sobald uns bekannt ist, welche Fluggesellschaften die Flüge durchführen werden, informieren wir Sie unverzüglich. Gleiches gilt bei einem Wechsel einer benannten Fluggesellschaft. Die „Black-List“ kann über die Internetseiten der Europäischen Kommission (www.air-ban.europa.eu) oder das Luftfahrt-Bundesamt (www.lba.de) aufgerufen werden.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Berichtigung von Irrtümern sowie Schreib- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
Gerichtsstand in Dresden.
Stand August 2011
Gerichtsstand in Dresden.
Stand August 2011
