Reisekostenerstattung – Müssen Lehrer draufzahlen?

Klassenfahrt! Für viele Schüler gehört dieses Wort neben „Ferien“ und „hitzefrei“ wohl zum Lieblingsvokabular, wenn es um Schule geht. Und das zu Recht: Kein Unterricht, tolle Reiseziele, Wegfahren ohne die Eltern, spannende Erlebnisse und viele schöne Erinnerungen.Was sich wie Urlaub anhört, ist jedoch viel mehr als das. Klassenfahrten erfüllen einen pädagogischen Zweck. Sie fördern den Zusammenhalt der Klassengemeinschaft und sind wichtig für das soziale Gefüge. So oder so ähnlich heißt es in vielen Regelungen zu außerschulischen Veranstaltungen. Schul- und Klassenfahrten sind die perfekte Möglichkeit, gemeinsames Verreisen mit einem Bildungsanspruch zu verbinden.
Klassenfahrt! Für viele Schüler gehört dieses Wort neben „Ferien“ und „hitzefrei“ wohl zum Lieblingsvokabular, wenn es um Schule geht. Und das zu Recht: Kein Unterricht, tolle Reiseziele, Wegfahren ohne die Eltern, spannende Erlebnisse und viele schöne Erinnerungen.Was sich wie Urlaub anhört, ist jedoch viel mehr als das. Klassenfahrten erfüllen einen pädagogischen Zweck. Sie fördern den Zusammenhalt der Klassengemeinschaft und sind wichtig für das soziale Gefüge. So oder so ähnlich heißt es in vielen Regelungen zu außerschulischen Veranstaltungen. Schul- und Klassenfahrten sind die perfekte Möglichkeit, gemeinsames Verreisen mit einem Bildungsanspruch zu verbinden.
Eltern als Begleitpersonen sind eher Ausnahmefälle.
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Klassenfahrten erfüllen einen pädagogischen Zweck. Sie fördern den Zusammenhalt der Klassengemeinschaft und sind wichtig für das soziale Gefüge. So oder so ähnlich heißt es in vielen Regelungen zu außerschulischen Veranstaltungen. Schul- und Klassenfahrten sind die perfekte Möglichkeit, gemeinsames Verreisen mit einem Bildungsanspruch zu verbinden.

Besuchen Sie Rom mit seinen historischen Schauplätzen oder freuen Sie sich auf den  Erlebnisunterricht während der Klassenfahrt in die Eifel, in der freien Natur – so macht Lernen Spaß.

Klar ist jedoch: Klassenfahrten sind keine reinen Spaßveranstaltungen, vor allem nicht für Lehrer. Neben den pädagogischen Anforderungen, die die meisten Schulordnungen für Klassenfahrten vorschreiben, gehört die volle Aufsicht über die Schüler, die weit über die Zeit im normalen Schulalltag hinausgeht, zu seinen Pflichten. Eine Klassenfahrt ist für Lehrer daher vor allem und in erster Linie eine Diensttätigkeit. Trotzdem war in den vergangenen Jahren die Frage, ob und in welcher Höhe Lehrern die Kosten für Klassenfahrten erstattet werden sollen, in vielen Bundesländern ein Streitthema.

Die bisherige Situation für Lehrer

Was in keinem Unternehmen denkbar ist, war bislang für Lehrer oft Normalität: Dienstreisen mussten aus eigener Tasche bezahlt werden. Das galt zumindest für Klassenfahrten. In Brandenburg mussten Lehrer laut n-tv bis 2013 sogar unterschreiben, dass sie auf die Erstattung von Reisekosten bei Klassenfahrten verzichten. Erst als einige Lehrer begannen, gegen diese Vorgehensweise zu klagen und Recht bekamen, setzte ein Umdenken ein. Die Problematik, dass vielen Lehrer auf ihren Kosten sitzen bleiben, rückte zunehmend ins Licht der Öffentlichkeit. Auch einigen Eltern wurde die Sachlage erst dadurch bewusst. Aufgerüttelt durch die Klagen einiger Kollegen, sind heute mehr Lehrer dazu bereit, auf die gängige Praxis, Kosten für Klassenfahrten selbst tragen zu müssen, hinzuweisen und etwas verändern zu wollen. Lehrerstreiks und Proteste, wie zum Beispiel in Niedersachsen Anfang 2014, waren die indirekte Folge.

Seit 2014 bekommen Lehrer die Kosten für Klassenfahrten erstattet, doch das Geld reicht trotzdem oft nicht aus. Die Regelung für Lehrer trifft jedes Bundesland selbst. Laut Die Welt betrug der Etat für Klassenfahrten im Jahr 2014 in Nordrhein-Westfalen beispielsweise 2,56 Millionen Euro. In Bayern waren es fünf Millionen Euro, die dort auf 4200 Schulen verteilt wurden. Welche Schule wie viel Geld bekommt, hängt außerdem von der Schülerzahl ab. Trotzdem bleibt für den Lehrer oft nicht mehr genug übrig, um den vollen Umfang seiner Ausgaben für Klassenfahrten zu decken.

Regelung nach dem Bundesreisekostengesetz

Eigentlich müsste die Sachlage doch ganz einfach sein: Die Begleitung und Betreuung einer Klassenfahrt gehört zu den dienstlichen Pflichten eines Lehrers. Für ihn ist eine Klassenfahrt keine Freizeitveranstaltung. Er übernimmt die Aufsicht über die ganze Klasse für mehrere Tage, steht in allen Situationen als Helfer und Ansprechpartner parat und ist für das Wohl seiner Schüler verantwortlich.

Welche Kosten in welchem Umfang erstattet werden, regelt das Bundesreisekostengesetz. Demnach umfasst die Reisekostenvergütung für Beamtinnen und Beamten:

Natürlich werden nur die notwendigen und angemessenen Kosten erstattet. Das bedeutet, dass bei der Planung von Klassenfahrten darauf zu achten ist, möglichst kostensparend zu buchen. Erste-Klasse-Bahnfahrten werden in der Regel nicht erstattet, aber auf Klassenfahrten ist dies ja ohnehin nicht der Fall. Voraussetzung für die Erstattung ist, dass die Dienstreise zuvor genehmigt wurde und die Ansprüche spätestens sechs Monate nach dem Ende der Dienstreise geltend gemacht werden.

Die Praxis sieht jedoch ein wenig anders aus. Die Mittel, die Schulen für Klassenfahrten zur Verfügung stehen, sind meisten sehr gering.

Die Praxis sieht oft anders aus

Jedes Bundesland hat seine jeweils eigenen Richtlinien von Klassenfahrten.

Lesetipp

Alle Richtlinien der Bundesländer im Überblick finden Sie hier im HEROLÉ Ratgeber.

In fünf der 16 deutschen Bundesländer enthalten die Richtlinien zur Durchführung von Klassenfahrten oder die Arbeitsverträge für Lehrer den wenig dezenten Vermerk, dass eine Lehrkraft auf die Erstattung der Reisekosten freiwillig verzichten kann, wenn anderenfalls die Klassenfahrt aufgrund unzureichender finanzieller Mittel der Schule nicht stattfinden kann. Und auch wenn dies nicht schriftlich fixiert ist, wird diese Vorgehensweise an vielen Schulen notgedrungen praktiziert.

Fallbeispiel

Dem Kölner Humboldt-Gymnasium stand 2012 für Klassenfahrten ein Gesamtbudget von 2600€ zur Verfügung. Um den Aufsichtsverpflichtungen gerecht zu werden, müssen auf einer Stufenfahrt von 150 Schülern mindestens 14 Lehrkräfte mitfahren. Das macht eine Summe von gerade einmal 185,71€ pro Lehrkraft. Und damit wäre mit der Fahrt einer einzigen Stufe bereits das komplette Budget der Schule aufgebraucht.

Viele Lehrer geraten hier in einen moralischen Konflikt: Entweder bleiben sie auf ihren Kosten sitzen oder die Klassenfahrt kann „ihretwegen“ nicht stattfinden. Dabei möchte natürlich kein Lehrer der Grund dafür sein, dass die Schüler auf eine gemeinsame Reise verzichten müssen.

Lehrer setzen sich zur Wehr

In der Vergangenheit wagten immer mehr Lehrer den Gang vors Gericht, um die Erstattung ihrer Reisekosten einzuklagen – und sie bekamen Recht. Im Fall einer Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen, die im Jahr 2012 gegen eine Erstattung von lediglich 28,45€ bei Gesamtkosten von 234,50€ einer genehmigten Studienfahrt geklagt hatte, urteilte das Bundesarbeitsgericht, dass die Kosten für eine Klassenfahrt in voller Höhe erstattet werden müssen. Die abgegebene Verzichtserklärung der Lehrerin sei nicht ausschlaggebend, da über deren Freiwilligkeit Zweifel bestehen.

In der Urteilsbegründung heißt es dazu:

„Mit der Übertragung der Verantwortung auf die Lehrer, einen Teil dieser Mittel selbst zu tragen oder die Verwirklichung der dem Land gemäß Art. 8 Abs. 1 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen obliegenden Bildungsaufgabe zu beeinträchtigen, bringt das beklagte Land die bei ihm angestellten Lehrer in einen unzumutbaren Gewissenskonflikt.“ – Die Welt: „Lehrern stehen Reisekosten für Klassenfahrten zu“, 16.10.2012

Lehrer geraten hier in eine moralische Zwickmühle. Kann eine Klassenfahrt nicht stattfinden, weil sie auf die Erstattung ihrer Kosten nicht verzichten können, kann dies ihr Verhältnis zu den Schülern und den Eltern schädigen. Kein Lehrer möchte „schuld“ daran sein, dass eine Klassenfahrt nicht stattfinden kann. Und auch wenn der Verzicht auf Erstattung vordergründig dem jeweiligen Lehrer selbst überlassen ist, kann von Freiwilligkeit keine Rede sein. Vielmehr ist doch zu befürchten, dass Lehrkräften, die sich weigern, auf ihre Erstattung zu verzichten, ein Ansehensverlust bei der Schulleitung und den Kollegen bevorsteht. Nachteilige Behandlungen lassen sich daher nicht mit Sicherheit ausschließen.

Für die Lehrer war das Urteil aus NRW ein erheblicher Erfolg. Klassenfahrten dürfen also nur dann überhaupt erst genehmigt werden, wenn sie nicht nur pädagogische Zielsetzungen, sondern auch die Haushaltslage berücksichtigen, welche die Reisekostenerstattung der Lehrer abdeckt. Für das Land bedeutet dies jedoch, dass der Etat für Klassenfahrten aufgestockt werden muss, damit ein entsprechendes und ansprechendes Angebot an außerschulischen Veranstaltungen aufrecht erhalten werden kann.

In NRW hat sich die finanzielle Lage in den letzten Jahren bereits zum Positiven verändert. Um die Reisekostenansprüche begleitender Lehrkräfte bei Schulfahrten zu decken, stellte das Land im Jahr 2013 insgesamt 13,5 Mio. Euro und somit rund 7,5 Mio. Euro mehr als noch 2012 zur Verfügung. Außerdem sagte die Landesregierung Schulen über das Reisekostenkontingent hinausgehende Reisekostenmittel zu, falls die Fahrten unter bestimmten Voraussetzungen genehmigt und durchgeführt worden sind.

Doch leider ist dies noch nicht überall der Fall. Die Etats für Klassenfahrten müssten in allen Ländern erheblich aufgestockt werden, wenn Klassenfahrten auch in Zukunft nicht ausfallen sollen. Dass das jedoch lange nicht überall geplant ist, bestätigte nun ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 20.07.2016. Demnach ist die Verzichtserklärung auf Erstattung der Reisekosten, die von verbeamteten Lehrer systematisch abgefragt wird, weiterhin wirksam, weil sie als freiwillig gilt. Außerdem könnten die Lehrer schließlich auch Klassenfahrten durchführen, die innerhalb des Budgets planbar sind, so z.B. statt einer Fahrt nach Berlin in den umliegenden Schwarzwald.

Hier geben wir detailliertere Informationen zum Gerichtsurteil und zur Sachlage in Baden-Württemberg.

Klassenfahrten trotz kleiner Budgets

Welche Möglichkeiten gibt es also, Klassenfahrten trotz angespannter finanzieller Lage zu realisieren?

Wenn das Budget einer Schule nicht ausreicht, ist es laut den Vorschriften einiger Bundesländer möglich, Drittmittel in Anspruch zu nehmen. Dies können zum Beispiel Gelder von Fördervereinen oder Stiftungen sein. Diese Mittel können bspw. auf die ganze Klasse verteilt werden, um den Preis für jeden Teilnehmer zu minimieren, wodurch eventuell auch die Kosten für Begleitpersonen soweit gedrückt werden können, dass sie in das Budget der Schule passen.Möglich ist jedoch auch, dass diese Gelder zur vollständigen Erstattung der Kosten für Lehrer und weitere Begleiter genutzt werden. Diese Entscheidung obliegt jedoch in den meisten Fällen der Schulleitung und den Elternbeiräten.

Viele Reiseveranstalter bieten einen bis zwei Freiplätze für Klassenfahrten an. Deren Vergabe ist dabei den Klassen selbst überlassen. So kann damit zum Beispiel Schülern aus finanziell schwächeren Familien eine Teilnahme an der Klassenfahrt ermöglicht werden. In vielen Fällen werden diese Plätze aber auch den Lehrern und anderen Begleitpersonen zur Verfügung gestellt. Hier gilt es jedoch einige Details zu beachten. Das Land Niedersachsen schreibt z.B. explizit vor:

„Die Vergabe von Freiplätzen an Lehrkräfte ist nur zulässig, wenn sie allen Beteiligten, insbesondere den Erziehungsberechtigten, bekannt gemacht wird.“ – Schulfahrten RdErl. d. MK v. 10.1.2006 – 35 – 82 021 – VORIS 22410

Ähnlichen handhaben es auch die übrigen Bundesländer. Sollen Freiplätze von den aufsichtführenden Lehrern genutzt werden, sollte dies vorher unbedingt mit Eltern und Schülern abgesprochen werden.

Die Bundesländer sind in der Pflicht

Den Lehrern die Nutzung der Freiplätze nahe zu legen, ist für die Bundesländer der einfachste Weg, sich ihrer Verantwortung zu entledigen. Dabei darf aber nicht verhohlen werden, dass Freiplätze in fast allen Fällen nur rechnerisch entstehen, indem diese Kosten auf die restlichen Teilnehmer der Fahrt umgelegt werden. Bus- und Flugunternehmen sowie Programmanbieter berechnen weiterhin volle Preise. Reiseveranstalter können Freiplätze also nur anbieten, indem sie die Kosten auf andere Mitfahrer umrechnen.

Fallbeispiel

Eine Klasse mit 28 Schülern und zwei Lehrern verreist für fünf Tage nach Barcelona. Die Reise kostet 300 € pro Teilnehmer, d. h. insgesamt 9.000€. Für 2 Freiplätze muss der Reisepreis für die Schüler auf 321€ angehoben werden.

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Freiplätze sind langfristig also keine Lösung! Dadurch steigen lediglich die Kosten für Schüler und Eltern. Sie müssten Begleitpersonen und Lehrer mitfinanzieren, damit die Klassenfahrt stattfinden kann. Hier geraten Lehrer in eine weitere Zwickmühle: Freiplätze sollten doch lieber Schülern zur Verfügung stehen, die sich eine Klassenfahrt nur schwer oder schlimmstenfalls gar nicht leisten können.

Galt früher die Annahme von Freiplätzen noch als Vorteilsnahme im Amt, wird diese Option nun vielfach angenommen, vor allem, da Eltern und Schüler schließlich wollen, dass Klassenfahrten stattfinden können. Andererseits können auch nicht alle Eltern diese Situation nachvollziehen. „Warum können Sie sich denn bei Ihrem Gehalt nicht eine Klassenfahrt leisten?“ Viele Lehrer werden so oder so ähnlich auf Elternabenden angefeindet. Und das nur, weil die meisten Bundesländer Reisekosten nicht in voller Höhe erstatten. Gerade einmal 0,005 bis 0,02% der Gesamthaushalte für die Finanzierung von Klassenfahrten planen die Länder ein. Das dies keinesfalls ausreichend ist, liegt auf der Hand. Die Haushaltsplanungen aller Länder müssen der Realität angepasst werden!

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HEROLÉ mit Sitz in Dresden wurde 2002 gegründet und ist heute einer der drei größten Veranstalter von und Spezialist für nachhaltige Klassenfahrten in Deutschland. Dafür sprechen auch über 145.000 Teilnehmer, die jedes Jahr mit HEROLÉ auf Klassenfahrt gegangen sind. Mit der unternehmenseigenen Flotte von 17 modernsten Reisebussen werden über 100 Reiseziele in Deutschland und Europa angesteuert.

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