Oft gefragt:
Wenn Sie bei uns Ihre Reise buchen, bekommen Sie von uns eine Buchungsbestätigung
mit einem Sicherungsschein der Aachen-Münchener Versicherung AG. Mit Übergabe
des Sicherungsscheins werden 20 % des Reisepreises innerhalb von 14 Tagen zur
Zahlung fällig, mindestens jedoch EUR 25,00 pro Person, bei Flugreisen 50
% des Reisepreises, mindestens EUR 50,00 pro Person. Die Restzahlung bitten wir
Sie bis 42 Tage vor Reisebeginn zu veranlassen.Die Versicherung beinhaltet die
nach § 651k Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vorgeschriebene Absicherung:
Wenn Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters
ausfallen, übernimmt die Versicherung die Rückzahlung des gezahlten
Reisepreises sowie zusätzlich notweniger Aufwendungen für die Rückreise.
Damit sind alle Ihre Zahlungen auf den Reisepreis von Anfang an abgesichert.Klare
Vertragsverhältnisse sollen dazu beitragen, Sie als Kunden zufrieden zu stellen.
Bitte lesen Sie daher die nachfolgenden Reisebedingungen aufmerksam.
1. Abschlus des Reisevertrages , Datenschutz
Unsere Angebote sind freibleibend. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss
eines Reisevertrages verbindlich an. Der Anmeldende vertritt ausdrücklich
bei Buchung alle Reiseteilnehmer, die namentlich zu nennen sind. An Ihre Buchung
sind Sie zwei Wochen ab dem Datum der Anmeldung gebunden, damit wir in dieser
Zeit die Verfügbarkeit und die Kosten der Reiseleistungen prüfen können.
Der Vertrag kommt durch unsere Annahme, d.h. durch Zugang unserer Buchungsbestätigung
zustande.
Die im Zusammenhang mit der Reise erfassten Daten der Reiseteilnehmer werden
von uns gespeichert und ausschließlich zur Durchführung der Reise
und zur Kundenbetreuung verwendet. Eine Weitergabe an Dritte, die nicht mit
der Durchführung der Reise betraut sind, erfolgt nicht. Sie sind berechtigt,
jederzeit Auskunft über die gespeicherten Daten zu erhalten und nach Beendigung
der Reise eine Löschung Ihrer Daten zu verlangen.
2. Zahlung
Zahlungen vor Beginn der Reise dürfen wir nur gegen Aushändigung des
Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 4 BGB verlangen oder entgegennehmen.
Dieser Sicherungsschein befindet sich fest verbunden an der Buchungsbestätigung.
Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Übermittlung des
Sicherungsscheines werden 20 % des Reisepreises, mindestens jedoch EUR 25 pro
Reiseteilnehmer, als Anzahlung fällig.
Die Anzahlung bei Flugreisen beträgt 50 % des Reisepreises, mindestens
jedoch EUR 50 pro Reiseteilnehmer. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.
Der Restbetrag auf den Reisepreis ist spätestens 42 Tage vor Reisebeginn
fällig und muss am Fälligkeitstage ohne weitere Aufforderung auf einem
unserer Konten eingegangen sein. Bei Buchungen, die weniger als 42 Tage vor
Reisebeginn erfolgen, ist der vollständige Reisepreis nach Erhalt
der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheines
i. S. d. § 651 k Abs. 4 BGB sofort zur Zahlung fällig. Ohne vollständige
Zahlung des Reisepreises haben Sie keinen Anspruch auf Aushändigung der
vollständigen Reiseunterlagen.
Sind die Vorraussetzungen der Fälligkeit des Reisepreises erfüllt,
so besteht für den Reiseteilnehmer ohne vollständige Zahlung kein
Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch HEROLÉ-Reisen. HEROLÉ-Reisen
ist berechtigt, die Leistungen endgültig zu verweigern und Schadenersatz
wegen Nichterfüllung des Reisevertrages vom Reiseteilnehmer zu verlangen,
wenn dieser sich mit der Zahlung des Reisepreises in Verzug befindet und die
Leistungsverweigerung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vorher schriftlich
angedroht wurde.
3. Unsere Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen richtet sich nach unserer Leistungsbeschreibung
und der Buchungsbestätigung. Sie werden ergänzt durch die Reiseunterlagen
und die allgemeinen Informationen, insbesondere die Bedingungen zur Nutzung
des Servicepakets und die Hinweisblätter für Flug- und Bahnreisen.
Nebenabreden, besondere Vereinbarungen und Zusatzwünsche müssen in
die Reiseanmeldung aufgenommen und durch die Reisebestätigung bestätigt
werden, um Wirksamkeit zu erlangen. Mehrkosten aufgrund der von Ihnen gewünschten
Leistungsänderungen (Fahrtverlängerungen bei Buseinsätzen etc.)
sind nicht in dem im Leistungsbeschreibung ausgewiesenen Preis enthalten und
werden zusätzlich berechnet.
4. Leistungs - und Preisänderungen
(1) Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die
vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden,
sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich
sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
(2) Bei Flugreisen liegt die Gestaltung des Flugplans und dessen Einhaltung
vorrangig bei den Fluggesellschaften und den staatlichen Koordinierungsbehörden.
Kurzfristige Änderungen sind teilweise nicht vermeidbar. Wir empfehlen
daher, sich vor dem Rückflug bei uns oder besser noch bei dem ausführenden
Luftfahrtunternehmen über die Rückflugzeit zu informieren und sich
den Rückflug bestätigen zu lassen.
(3) Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten
Reisepreise zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für uns nach Vertragsabschluss
die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile aufgrund von Umständen erhöhen
oder neu entstehen, die nicht von uns zu vertreten sind: Wechselkurse für
die betreffende Reise, Beförderungskosten, Abgaben für bestimmte Leistungen
wie Hafen- und Flughafengebühren.
Erhöhen sich die Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten,
so können wir den Reisepreis wie folgt erhöhen:
a. Bei einer sitzplatzbezogenen Erhöhung können wir eine entsprechende
Erhöhung je Reisteilnehmer verlangen.
b. In anderen Fällen werden die vom jeweiligen Beförderungsunternehmen
pro Beförderungsmittel geforderten Mehrkosten durch die Zahl der von uns
gebuchten Sitzplätze geteilt. Der Teilnehmerpreis erhöht sich um diesen
Betrag entsprechend.
Bei Wechselkurserhöhungen sind wir berechtigt, den Leistungsanteil der
in der betreffenden Fremdwährung von uns zu erbringen ist, entsprechend
anteilig weiterzureichen. Entsprechendes gilt bei der Erhöhung von Abgaben
wie Steuern, Flughafen- und Hafengebühren. Die Preiserhöhungen sind
nur zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und Reisetermin mehr als
vier Monate liegen. Der Reisepreis darf nur in dem Umfang erhöht werden,
der der Erhöhung der genannten Preisbestandteile seit Vertragsschluss und
deren Auswirkung auf die Kosten der Reise pro Person entspricht. Im Falle einer
nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung
einer wesentlichen Reiseleistung werden Sie unverzüglich nach Kenntnis
des Änderungsgrundes, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt,
darüber in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt
sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % oder erheblicher
Änderung einer wesentlichen Reiseleistung nach Vertragsabschluss sind Sie
berechtigt, die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir
in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis anzubieten. Weiterhin sind
Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Das
Verlangen der Teilnahme an einer gleichwertigen Reise sowie das Rücktrittsrecht
ist uns gegenüber unverzüglich nach Erhalt der Änderungsmitteilung
oder der Preiserhöhung zu erklären.
5. Rücktritt durch den Kunden
Sie können vor Reisebeginn jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten.
Den Rücktritt haben Sie uns gegenüber schriftlich mitzuteilen. Maßgeblich
ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Bei Ihrem Rücktritt
vom Reisevertrag steht uns unter Verlust des Anspruchs auf den Reisepreis eine
angemessene Entschädigung entsprechend § 651 i BGB zu. Für die
pauschalierten Rücktrittskosten gelten folgende Sätze pro Reisenden:
- bis zum 35. Tag vor Reisebeginn: pauschal EUR 25 Bearbeitungsgebühr
- ab 34. – 20. Tag vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises
- ab 19. – 10. Tag vor Reisebeginn: 40 % des Reisepreises
- ab 9. – 4. Tag vor Reisebeginn: 60 % des Reisepreises
- ab 3. Tag vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises.
Mindestens aber EUR 25,- pro Reiseteilnehmer,
Bei Flugreisen können wir abweichend von Vorstehendem folgende Rücktrittskosten
geltend machen:
- die tatsächlichen Kosten der Stornierung des Fluges für den Reiseteilnehmer,
die bei Billigfliegern bis zu 100% des Flugpreises (ohne Steuern und Gebühren),
zzgl. Stornierungskosten der Fluggesellschaft betragen können bzw. die
Kosten einer entsprechenden Umbuchung, sowie
- die weiteren Stornierungskosten werden anhand des Reisepreises nach erfolgtem
Abzug des Flugpreises (einschließlich Steuern und Gebühren) nach
Staffel wie vorstehend genannt berechnet
Der Reisepreis, soweit er als von der Gruppengröße abhängig
vereinbart war, richtet sich immer nach der Zahl der tatsächlich teilnehmenden
Personen.
Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang
mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten als die von uns geforderte
Pauschale entstanden sind.
Wir sind jedoch auch berechtigt, eine höhere Entschädigung als die
o. g. Pauschalen zu verlangen, wenn wir höhere Aufwendungen für Reiseleistungen
nachweisen können, die wir nach Ihrem Rücktritt nicht anderweitig
verwenden konnten. Dies kann insbesondere bei der Stornierung von Flugreisen
eintreten. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich der Abschluss einer
Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.
6. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Wird eine im Reisevertrag ausdrücklich angegebene Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht, behalten wir uns das Recht vor, bis 6 Wochen vor Reisebeginn
vom Reisevertrag zurück zu treten. Sie können in diesem Fall die Teilnahme
an einer mindestens gleichwertigen Ersatzreise verlangen, sofern wir in der
Lage sind, eine solche ohne Mehrpreis anzubieten. Machen Sie von einem Ersatzangebot
keinen Gebrauch, wird der bereits gezahlte Reisepreis in vollem Umfang unverzüglich
an Sie zurückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
7. Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers
Bis zum Beginn der Reise kann der Reiseteilnehmer gemäß §651
b BGB verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt. HEROLÉ-Reisen
kann der Teilnahme des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen
nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche
Anordnungen entgegenstehen. Für den Reisepreis und die durch den Wechsel
in der Person entstehenden Mehrkosten haften ursprünglicher und neuer Reiseteilnehmer
als Gesamtschuldner, der ursprüngliche Reiseteilnehmer jedoch nur bis zur
Höhe des Reisepreises. Hingewiesen sei an dieser Stelle auf die in der
Regel hohen Mehrkosten bei Umbuchung für Flugreisen mit Billigfliegern.
8. Gewährleistung und Abhilfe, Mitwirkungspflicht
(1) Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so können
Sie Abhilfe verlangen. Wir werden uns nach Ihrer Anzeige bemühen, in angemessener
Frist Abhilfe zu schaffen, sofern dies möglich und zumutbar ist. Die Abhilfe
besteht in der Beseitigung des Reisemangels bzw. einer gleich- oder höherwertigen
Ersatzleistung. Sie können die Ersatzleistung ablehnen, wenn Ihnen die
Annahme nicht zumutbar ist.
(2) Bei Reisestörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen mitzuwirken, Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Beanstandungen
sind unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder uns zu melden. Wir
sind für Sie unter der in den Reiseunterlagen mitgeteilten 24h-Notfallnummer
ständig telefonisch erreichbar.
(3) Nach Reiseende können Sie eine Minderung des Reisepreises geltend machen,
falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurden und Sie
deren Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen haben. Bei erheblicher Beeinträchtigung
der Reise durch einen Mangel können Sie den Vertrag kündigen, wenn
wir innerhalb einer Ihrerseits gesetzten angemessenen Frist keine Abhilfe geschaffen
haben. Der Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist
oder wir diese verweigern oder wenn Ihnen die Fortsetzung der Reise unzumutbar
ist.
9. Haftungsbeschränkung
(1) Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die
nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird oder wenn der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden
entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist. Dem Reisenden wird in diesem Zusammenhang der Abschluss
einer Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisegepäckversicherung empfohlen.
(2) Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen,
die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in
den Reiseausschreibungen und der Buchungsbestätigung ausdrücklich
und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistung so gekennzeichnet
werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistung
des Vertragsveranstalters sind. Gelten für eine von einem Leistungsträger
zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solche
gestützte gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz
nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder
geltend gemacht werden kann, so können wir uns Ihnen gegenüber hierauf
berufen.
10. Auschlus von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche nach §§ 651 c bis 651 f BGB müssen Sie binnen
eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber
schriftlich geltend machen. Nach diesem Zeitpunkt können Sie nur dann noch
Ansprüche geltend machen, wenn Sie ohne Ihr Verschulden an der Einhaltung
der Frist verhindert waren. Gewährleistungsansprüche aus dem Reisevertrag
verjähren in einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende. Schweben
zwischen Ihnen und HEROLÈ-Reisen Verhandlungen, ist die Verjährung
gehemmt, bis Sie oder HEROLÉ die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern.
11. Verlust und Beschädigung von Reisegepäck
Bei Reisegepäck sind, zusätzlich zu den Ziffern 8 und 10 dieser Reisebedingungen
erforderliche Erklärungen, Verlust oder Beschädigung unverzüglich
dem Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Dieses ist zur Ausstellung einer
schriftlichen Bestätigung verpflichtet (bei Flugbeförderung international
als Lost Report bezeichnet). Ohne eine solche rechtzeitige Anzeige besteht die
Gefahr eines Anspruchsverlustes, da internationale Abkommen und gesetzliche
Bestimmungen, zum Beispiel für Flug- und Seegepäck, Ausschlussfristen
enthalten.
12. Pass, Visa und gesundheitspolizeiliche Formalitäten
HEROLÉ-Reisen informiert Sie mit der Buchungsbestätigung über
die Pass- und Visumserfordernisse sowie über Gesundheitsvorschriften des
Reiselandes. Dies gilt nur für deutsche Staatsangehörige. Für
die Einhaltung der Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sind Sie selbst
verantwortlich. Alle Nachteile, die aus Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen,
gehen zu Ihren Lasten.
13. Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Wir sind verpflichtet, Sie bei Flugreisen über die Identität der ausführenden
Luftfahrtgesellschaften zu informieren. Stehen bei der Buchung die eingeschalteten
Luftfahrtunternehmen noch nicht fest, so benennen wir Ihnen diejenigen Unternehmen,
die voraussichtlich die Flüge durchführen werden. Sobald uns bekannt
ist, welche Fluggesellschaften die Flüge durchführen werden, informieren
wir Sie unverzüglich. Gleiches gilt bei einem Wechsel einer benannten Fluggesellschaft.
Die „Black-List“ kann über die Internetseiten der Europäischen
Kommission (www.air-ban.europa.eu) oder das Luftfahrt-Bundesamt (www.lba.de)
aufgerufen werden.
14. Unwirksamkeit von einzelnen Bestimungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Vertrages zur Folge. Die Berichtigung von Irrtümern sowie
Schreib- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
Gerichtsstand in Dresden.
Stand Juli 2007